Pauschale Reiseaufwandsentschädigung wird auf 720 Euro erhöht

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Mit der Umsetzung der SPORTUNION-Forderung nach einer Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung wird wichtiger Impuls für den Sport gesetzt. Der Dachverband warnt aber auch vor erhöhtem administrativen Aufwand bei der angedachten Meldepflicht.

Am Freitag wurde die Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von 540 auf 720 Euro im Monat bekanntgegeben und damit eine Forderung der SPORTUNION realisiert. Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler setzten nach der Erhöhung der Bundes-Sportförderung den nächsten wichtigen Schritt für die Zukunft des Amateur- und Breitensports.

Die SPORTUNION hat für ihre Vereine alle Informationen zur PRAE und ihrer Abrechnung auf ihrer Homepage zusammengefasst.

Administrativer Aufwand darf nicht zu viel werden

Die SPORTUNION hatte zuletzt immer wieder betont, dass den Vereinen durch den erhöhten Kostenaufwand langfristig Personal verloren gehen könnten, was für schwer reparable Schäden im System gesorgt hätte. “Denn fällt eine Übungsleiterin oder ein Übungsleiter einmal weg, gehen für die Menschen in den Vereinen und Gemeinden meist gleich zwei bis drei Kurse verloren. Ersatz zu finden ist nicht einfach. Mit der Erhöhung der PRAE konnte diese Gefahr nun abgewendet werden. Wir hoffen, dass im Gesetzestext dann auch die Hilfskräfte im Sportbetrieb berücksichtigt werden”, so SPORTUNION Wien Präsidentin Dagmar Schmidt.

Wir sind für Transparenz, diese darf aber nicht als Folge haben, dass die Sportvereine im administrativen Aufwand untergehen, um zu ihrem Geld zu kommen.

Die SPORTUNION warnt aber davor, dass bei der angekündigten Meldepflicht der administrative Aufwand nicht Überhand nehmen darf. “Wir sind für Transparenz, diese darf aber nicht als Folge haben, dass die Sportvereine im administrativen Aufwand untergehen, um zu ihrem Geld zu kommen. Generell könnte man das Thema als Denkanstoß nehmen, Vereinen in diesem Bereich die Arbeit zu erleichtern, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – den Sport”, sagt der Verbands-Präsident.

Neben der Erhöhung um 180 Euro wird auch der maximal abrechenbare Tagsatz von maximal 60 auf 120 Euro verdoppelt. Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” nun bis zu 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro im Monat an BetreuerInnen, SportlerInnen sowie Schieds- und KampfrichterInnen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen. Die SPORTUNION hat für Vereine alle Informationen zur PRAE und ihrer Abrechnung auf ihrer Homepage zusammengefasst.

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