Vereinsrecht Fragen

Die Vereinsrecht Fragen der SPORTUNION unterstützen dich bei relevanten Rechtsfragen im Zuge des Vereinswesens deines Sportvereins, wie beispielsweise der Aufsichtspflicht bei Kurseinheiten mit Minderjährigen. Der Fragenkatalog wird laufend erweitert.

Wann beginnt / endet die Aufsichtspflicht im Verein? Welche möglichen Maßnahmen zur Gefahren- / Haftungsvermeidung gibt es?

Beginn, Umfang und Ende der Aufsichtspflicht hängt zum wesentlichen Teil von der vertraglichen Verpflichtung ab, sodass es sich empfiehlt, in den Trainings- / Übungs- / Kursbedingungen genau festzulegen,

  • ab wann und ab / von wo die Aufsicht des Vereins bzw. der jeweiligen Trainerin / des jeweiligen Trainers beginnt bzw. wem das Kind danach übergeben werden darf / soll / muss.
  • was im Falle von nicht vorhersehbaren Umständen und Situationen (Absage Training, Verletzung oder Ausschluss des Aufsichtsbefohlenen) mit diesem gemacht werden soll (z.B. darf das Kind alleine nachhause gehen), da grundsätzlich während des Trainings / der Übung / des Kurses die Aufsichtspflicht in dieser Zeit auf den Verein übergeht und sich die Obsorgeberechtigten auch darauf verlassen bzw. vertrauen können / dürfen, dass diese Aufsichtspflicht wahrgenommen und erfüllt wird (andernfalls diesbezüglich eine – allenfalls schadenersatzpflichtig machende – Vertragspflichtverletzung resultiert [sohin auch Pflicht zur Sicherstellung der Aufsicht, wenn das Training / der Kurs per se nicht stattfinden kann, bspw. aufgrund Ausfall der Trainerin / des Trainers, durch eine andere Aufsichtsperson während der Trainingszeit, sofern Obsorgeberechtigte nicht erreicht werden können.])