Finanzielle Unterstützung / Förderungen für Vereine

Hier findest du eine Übersicht über die finanziellen Förderungen der SPORTUNION Wien.

Durch gezielte Subventionen unterstützt die SPORTUNION WIEN das aktive Vereinsleben ihrer Mitgliedsvereine. Die SPORTUNION Wien fördert aus öffentlichen Mitteln (u.a. Mitteln des Bundesvereinszuschusses des Bundessportförderungsfonds & Sportfördermittel der Stadt Wien) Vorhaben ihrer Mitgliedsvereine. Die Vergabe der Fördermitteln erfolgt nach den Richtlinien und Gesetzgebungen der jeweiligen Subventionsgeber.

Hier findet ihr die Förderrichtlinien für 2025.

Förderbereiche

Allgemeine Förderungen

  • Infrastruktur
  • Aus – & Fortbildung
  • Jugendsportförderung
  • Leistungssportförderung 
  • Sportgeräte
  • Sportbekleidung
  • Mieten
  • Veranstaltungen
Allgemeines:
  • Förderansuchen müssen rechtzeitig online der SPORTUNION-Datenbank bis zu folgenden Fristen eingereicht werden:
    • 27.12.2024 (nur Maßnahmen, die im Jahr 2025 umgesetzt werden, einreichen)
    • 03.03.2025
    • 26.05.2025
    • 28.07.2025
    • 13.10.2025
  • Für den laufenden Vereinsbetrieb werden keine Subventionen vergeben
Erforderliche Einreichunterlagen:
  • Vollständig ausgefülltes Subventionsansuchen in der Vereinsdatenbank inkl. aller geforderten Beilagen
  • Als Kostenvergleich sollten immer 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern vorgelegt werden
  • Gemeinnützigkeitsbestätigung zum aktuellsten Jahresabschluss
Videoanleitung zur Erstellung eines allgemeinen Förderansuchens in der SPORTUNION-Datenbank:
Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.

Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bis zur genannten Abgabefrist bei der SPORTUNION Wien einlangen.

(Sollte die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden können, bitten wir dich um Kontaktaufnahme)

Nach den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH ist bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:

Rechnungen sind auf den Verein ausgestellt und liegen im Original vor

☐           Rechnungsmerkmale sind vorhanden

☐           Bei elektronisch vorliegenden Rechnungen sind am Ausdruck folgende Merkmale angeführt:

☐ Vereinsmäßige Zeichnung     ☐ Datum      ☐ Richtigkeitsvermerk (handschriftlich)

☐           Zahlungen vom Vereinskonto getätigt, Kontoauszug liegt vor (IBAN vom Verein & Empfänger ist ersichtlich)

☐           Zahlungen von privaten Personen sind vom Verein erstattet, Zahlungsfluss liegt vor

☐           Bei Zahlungen mittels Kreditkarte liegt die Kreditkartenabrechnung und der Kontoauszug mit

der Abbuchung vor (auch bei PayPal, Handy oder Bargeldchip).

☐           IBAN auf dem Zahlungsnachweis stimmt überein mit der IBAN auf der Re/PRAE

☐           Bei Barzahlungen liegt eine Kopie des Kassabuchs mit vereinsmäßiger Zeichnung vor

☐           Bei Hotel/Fahrtkosten Abrechnung liegt eine vereinsmäßig unterfertigte Teilnehmerliste vor

☐           PRAE – Unterschriftsdatum & Auszahlungsdatum sind später als die letzte Einheit im jeweiligen Monat

☐           aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins liegt vor

☐           Verein hat keine offenen Rechnungen gegenüber SPORTUNION Wien

Die Checkliste steht auch als Download im Word-Format unter Unterlagen für die Abrechnung von Förderansuchen zur Verfügung!

Fragen zu allgemeinen Förderansuchen

Sekretariat

Susanne Dutzi

Tel: +43 1 512 74 63 – 73
s.dutzi@sportunion-wien.at
Fragen zur Abrechnung von allgemeinen Förderansuchen

Buchhaltung

Desiree Strohmer & Polina Morimoto

Tel: +43 1 512 74 63 – 75
buchhaltung@sportunion-wien.at