Finanzielle Unterstützung
Hier findest du eine Übersicht über die finanziellen Förderungen der SPORTUNION Wien.
Durch gezielte Subventionen unterstützt die SPORTUNION WIEN das aktive Vereinsleben ihrer Mitgliedsvereine. Die SPORTUNION Wien fördert aus öffentlichen Mitteln (u.a. besondere Bundessportfördermittel & Sportfördermittel der Stadt Wien) Vorhaben ihrer Mitgliedsvereine. Die Vergabe der Fördermitteln erfolgt nach den Richtlinien und Gesetzgebungen der jeweiligen Subventionsgeber.
Die SPORTUNION Wien bietet ihren Mitgliedsvereinen finanzielle Unterstützung in folgenden Förderbereichen:
Allgemeine Förderungen: |
Übergeordnete Projektförderungen: |
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In den Schritten 1 und 2 wird das Ansuchen für allgemeine Förderungen in der Datenbank sowie die Abrechnung dieser erklärt. Informationen zu den übergeordneten Projektförderungen finden Sie auf der jeweiligen Projektseiten.
Allgemeines:
- Förderansuchen müssen rechtzeitig online der SPORTUNION-Datenbank bis zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 04. Jänner 2023
- 03.April 2023
- 01.August 2023
- 09.Oktober 2023
- Subventionsansuchen über eine Fördersumme von mehr als € 10.000.- müssen bis zum 1.10. des Vorjahres eingereicht werden
- Für den laufenden Vereinsbetrieb werden keine Subventionen vergeben
Erforderliche Einreichunterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Subventionsansuchen in der Vereinsdatenbank inkl. aller geforderten Beilagen
- Als Kostenvergleich sollten immer 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern vorgelegt werden
- Gemeinnützigkeitsbestätigung zum aktuellsten Jahresabschluss
Videoanleitung zur Erstellung eines allgemeinen Förderansuchens ins der SPORTUNION-Datenbank:
Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.
Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bis 30. November bei der SPORTUNION Wien, Dominikanerbastei 6, 1010 Wien einlangen.
(Sollte die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden können, bitten wir dich um Kontaktaufnahme)
Nach den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH ist bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:
- Abgerechnet werden kann nur mit Rechnungen, Honorarnoten, PRAE Formulare etc. im Original. Kopien können nicht eingereicht werden. Sollten ausschließlich PDF–Rechnungen vorliegen, sind diese auszudrucken. Eine vom Verein zeichnungsberechtigte Person muss handschriftlich folgendes auf dem Ausdruck vermerken: „Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen“. Zudem sind Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, Datum und der Vereinsstempel zu ergänzen.
- Rechnungen müssen auf den vollständigen Vereinsnamen laut ZVR ausgestellt sein.
- Da laut Bundes-Sport GmbH vorgeschrieben ist, den Zahlungsfluss lückenlos nachzuweisen, wird zu jeder Rechnung folgendes benötigt:
- Auftragsbestätigung (Bezeichnung abhängig je Bankinstitut: Durchführungsbestätigung, Überweisungsbestätigung)
- Kontoauszug oder Umsatzliste des Vereinskontos, auf welchem/r die Buchungszeilen zu sehen sind (Achtung: Eine Umsatzliste muss laut den Richtlinien der Bundes-Sport GmbH folgendes enthalten: Kontostand alt, Gutschriften, Lastschriften, Kontostand!)
- Es wird dringend empfohlen sämtliche Zahlungen via Überweisung über das Vereinskonto durchzuführen! Von Barzahlungen oder Auslagen privater Personen für den Verein ist dringend abzuraten und Erschweren die Abrechnung der Fördersummen.
Fragen zu allgemeinen Förderansuchen
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Fragen zur Abrechnung von allgemeinen Förderansuchen
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