Der Bund stellt Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von Vereinen zur Verfügung. Die Förderung ist vor allem für kleinere Sportvereine hilfreich, die beim Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiberinnen leer ausgehen.
Im Rahmen des neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden wird vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500 Millionen Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Profitieren werden von diesen 50 Millionen Euro demnach auch Sportvereine. Die neue Unterstützung wurde am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien mit Finanzminister Magnus Brunner und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm vorgestellt. Dabei war für den Fototermin im Anschluss auch Ines Karlovits, Fußballerin (USC Landhaus) und stv. Landesjugendreferentin der SPORTUNION Wien.
Förderung für kleine Vereine sinnvoll
Für Vereine mit eigener Sportstätte gibt es zwar bereits den im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber, viele kleine Vereine werden darin aber nicht berücksichtigt, weil ihre Energie-Mehrkosten die Mindestgrenze von 600 Euro pro Phase (knapp) nicht erreichen. Die SPORTUNION geht hier österreichweit von rund jedem vierten Sportverein aus, den das betrifft. Besonders für eben diese Vereine ist der heute vorgestellte Zuschuss eine wichtige Entlastung.
“Viele kleinere Sportvereine werden beim Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber nicht berücksichtigt, weil ihre Mehrkosten zwar beträchtlich, aber nicht hoch genug waren. Auch diese haben nun eine neue Möglichkeit, sich fördern zu lassen und somit zu verhindern, dass die zusätzlichen Kosten an Mitglieder weitergegeben werden müssen”, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.
Eine Antragstellung ist ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde möglich. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent erfüllen müssen. Ein Rechenbeispiel: Organisation A beantragt bis spätestens 31. Dezember 2024 eine Förderung für eine Stromrechnung vom Jahr 2022 in Höhe von 3.000 Euro, im Jahr 2021 betrug sie 2.000 Euro: Die Differenz beträgt somit 1.000 Euro. Die Gemeinde kann 500 Euro Zweckzuschuss im „KIP“ beantragen und Organisation A fördern, die weiteren 500 Euro sind durch die Gemeinde zu finanzieren.

Foto: Gemeindebundpräsident Alfred Riedl, SPORTUNION-Sportlerin Ines Karlovits, Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm, Finanzminister Magnus Brunner und SPORTUNION-Generalsekretär Stefan Grubhofer. (Credit: SPORTUNION, zur honorarfreien Verwendung)