SPORTUNION begrüßt und unterstützt wichtige Fortsetzung des NPO-Fonds

Österreichzum Originalbeitrag

Der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) kann vom 21.2. bis 30.4.2022 für das vierte Quartal 2021 unter www.npo-fonds.at beantragt werden. Die SPORTUNION begrüßt nach den schwierigen Monaten zuletzt diesen Schritt und wird die Sportvereine im Rahmen der Abwicklung weiter aktiv unterstützen.

„Der NPO-Fonds hat sich mit dem Struktursicherungsbeitrag als unbürokratisches und gut funktionierendes Fördermodell für gemeinnützige Vereine bewährt. Es freut uns daher sehr, dass von der Bundesregierung die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sport- und Vereinswesens weiter anerkannt wird. Mit der Fortsetzung dieser essentiellen Krisenunterstützung wird der Fortbestand von Österreichs rund 15.000 Sportvereinen weiter gesichert. Wir werden die ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre bei der Abwicklung weiterhin aktiv informieren sowie unterstützen, damit dem Sport ein starkes Comeback gelingt“, betont SPORTUNION-Präsident Peter McDonald, der sich vor allem bei Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler und Ehrenamtsministerin Elisabeth Köstinger für ihren wichtigen Einsatz bedankt.

Der Sport-Dachverband wird am 9.3.2022 um 18:30 Uhr ein kostenloses Webinar zum NPO-Fonds für Sportvereine veranstalten – nähere Infos dazu sind auf der Homepage der SPORTUNION Akademie zu finden.

Österreichs rund 15.000 gemeinnützige Sportvereine brauchen weiter Unterstützung, damit ihnen für 2022 ein starkes Comeback gelingt. SPORTUNION-Präsident McDonald

Weitere Verlängerung des NPO-Fonds für 2022 wurde beschlossen

Für das vierte Quartal 2021 werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen “Struktursicherungsbeitrag” in der Höhe von 5 Prozent der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Hilfe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 Prozent. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der auch in den vergangenen Wochen für viele Organisationen sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im zweiten Quartal möglich sein.

Das könnte dich auch interessieren...

SU Leibnitz gewinnt Frauen-Bundesliga-Titel 2025

Gmunden/Leibnitz, 22. November 2025 – Die Frauenmannschaft der SU Raiffeisenbank Leibnitz hat beim Final Four der Judo-Bundesliga in Gmunden den österreichischen Meistertitel 2025 gewonnen. Vor ausverkaufter Kulisse in der Raiffeisen Arena mit rund 2000 Zuschauer:innen setzte sich das Team in einem spannenden Finaldurchgang durch und holte nach 1986 und 1992 den dritten Titel der Vereinsgeschichte.

Zwei Tage Curling mitten in Graz

Am 10. und 11. Dezember 2025 bietet sich im Rahmen der Grazer Winterwelt eine außergewöhnliche Gelegenheit: Die faszinierende olympische Sportart Curling kann an beiden Tagen kostenlos und hautnah selbst ausprobiert werden.  Olympischer Wintersport zum Mitmachen Curling zählt seit vielen Jahren zum festen Programm der Olympischen Winterspiele und nun haben Interessierte in Graz die Möglichkeit, genau

SU RB Leibnitz ist Verein des Jahres

Die wohl höchste Auszeichnung, die ein Sportverein in der Steiermark bekommen kann, wurde jüngst der SU RB Leibnitz Athletics verliehen. Die Verleihung dieses Titels mit Übergabe des Steirischen Panthers als sichtbares Zeichen dieser Ehre erfolgte in feierlichem Rahmen im Weißen Saal der Burg in Graz. In Anwesenheit der Dachverbandspräsidenten Stefan Herker, Christian Purrer und Gerhard