Gute Nachricht für Vereine – die Registrierkassenverordnung wird entschärf

Unsere intensive Überzeugungsarbeit bei den Entscheidungsträgern der politischen Parteien in Sachen Registrierkassenpflicht ist erfolgreich gewesen. Im Ministerrat vom 21. Juni wurden einige Verbesserungen bei der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine beschlossen.
Vereine mit selbst geführten Kantinen sollen künftig erst von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse erfasst sein, wenn sie mehr als 52 Öffnungstage pro Jahr haben. Dabei dürfen sie allerdings die Umsatzgrenze von 30.000 € nicht überschreiten. Unabhängig von der Höhe der Umsätze soll die sogenannte “Kalte-Hände-Regelung” auf alle Umsätze außerhalb baulicher Verkaufsstätten anwendbar sein. Das bedeutet, dass künftig beispielsweise beim Verkauf von Speisen und Getränken am Rande eines Fußballspiels aus Freiluftverkaufsstellen wieder die vereinfachte Umsatzermittlung durch Kassasturz möglich sein soll.
Besonders erfreulich ist zudem, dass aufgrund unserer Praxiserfahrungen in den letzten Jahren auch noch Verbesserungen bei der Steuerpflicht bei Vereinsfesten erreicht werden konnten. Der Novellierungsvorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die angemeldeten bzw. genehmigten Veranstaltungszeiten von 48 Stunden pro Jahr auf bis zu maximal 72 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden sollen. Das ist eine wesentliche Verbesserung für unsere Vereine.
Sobald wir nach Behandlung des Ministerratsvortrags im Parlament Klarheit über die endgültigen Bestimmungen haben, werden wir Euch wieder aktuell informieren.
Mit sportlichen Grüßen
Stefan Herker
Präsident

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