In diesem Jahr gibt es die tolle Möglichkeit (Outdoor)Einheiten, Workshops für alle Altersgruppen, Bewegungscamps etc. über den Sommer (10. Juli – 10 September) unter dem Titel „BEWEGT im SOMMER“anzubieten und auch abzurechnen! Dabei kann ein vielfältigesBewegungsangebot mit unterschiedlichen aktiven Einheiten durchgeführt werden wie z.B. Fußballcamps, Sommercamps, Ballsporttage, Actionweeks etc.
Wir freuen uns, wenn ihr bei Bewegt im Sommer mit machen wollt!
Bezüglich der Durchführung der Bewegt im Sommer-Einheiten möchten wir darauf hinweisen, dass die Einheiten nicht die klassischen Vereinstrainings ersetzen sollen. Vielmehr soll darauf geachtet werden, ALLEN Steirer:innen die Möglichkeit zu bieten, am Angebot teilzunehmen und besonders jene zu motivieren, die noch nicht in einem Sportverein verankert sind.
Bei Beachtung dieses Grundsatzes versteht es sich von selbst, dass eine Gruppengröße von mind. 6 – 8 Personen nicht unterschritten werden sollte. Ziel sollte es sein, so viele Menschen wie möglich zu bewegen! Uns ist bewusst, dass es zu Beginn kleinere Gruppen sein können, die mit der Zeit wachsen!
ABRECHNUNG:
Pro betreuter Gruppe können € 30,00 pro Einheit verrechnet werden. Die Abrechnungsunterlagen befinden sich im Anhang.
Die Rechnung brauchen wir immer im Original per Post,
die Anwesenheits– und Dokumentationsliste sind auch per E-Mail möglich.
Sobald ihr alle Einheiten, die auf einem Datenblatt angeführt sind, abgeschlossen habt, könnt ihr diese mit uns abrechnen. Hierzu verwendet bitte die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Denkt aber schon jetzt daran, Anwesenheitslisten zu führen (Vorschlag anbei)!
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass ihr regelmäßige Einheiten mit dem „Fit Sport Austria“-Qualitätssiegel auszeichnen lassen könnt, das euch einige Vorteile bringt – nähere Informationen hierzu auf fitsportaustria.at
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit auch gerne an uns wenden:
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.