Der Wettbewerb für nachhaltige Feste, Kulturevents, Sportveranstaltungen und Sportvereine findet dieses Jahr zum 11. Mal statt. Dieses Jahr können Veranstaltungen, welche zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden werden, beim Wettbewerb teilnehmen. Die Einreichung ist im Nachhinein der Veranstaltung über ein Onlineformular möglich.
Außerdem können Sportvereine mit ihren nachhaltigen Initiativen, Maßnahmen oder Projekten teilnehmen, die zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 begonnen wurden. Zudem müssen sie sich zu unseren neuen Charta für nachhaltige Sportvereine bekennen, um einreichen zu können. Auch hier sind Einreichungen im Nachhinein des Beginns über ein Onlineformular möglich. Die besten Events und Sportvereine werden im Rahmen der Green Events Austria Gala 2023 feierlich ausgezeichnet.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.