Der Wettbewerb für nachhaltige Feste, Kulturevents, Sportveranstaltungen und Sportvereine findet dieses Jahr zum 11. Mal statt. Dieses Jahr können Veranstaltungen, welche zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden werden, beim Wettbewerb teilnehmen. Die Einreichung ist im Nachhinein der Veranstaltung über ein Onlineformular möglich.
Außerdem können Sportvereine mit ihren nachhaltigen Initiativen, Maßnahmen oder Projekten teilnehmen, die zwischen 01. September 2021 und 31. März 2023 begonnen wurden. Zudem müssen sie sich zu unseren neuen Charta für nachhaltige Sportvereine bekennen, um einreichen zu können. Auch hier sind Einreichungen im Nachhinein des Beginns über ein Onlineformular möglich. Die besten Events und Sportvereine werden im Rahmen der Green Events Austria Gala 2023 feierlich ausgezeichnet.
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Mit einem Virtual New Years Run als Vereinsprojekt könnt ihr nicht nur sportlich durchstarten, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl stärken. Egal ob auf der Laufstrecke, beim Nordic Walking oder bei einer gemütlichen Neujahrswanderung. In diesem Guide gibt die SPORTUNION praktische Tipps und Ideen, wie ihr euren eigenen Silvesterlauf organisiert, alle Altersgruppen einbindet und ein unvergessliches Event für Mitglieder und Interessierte schafft.
Das SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das schon mehr als 400 Vereine aktiv nutzen, ist wieder um ein paar Funktionen erweitert geworden. Probier es für deinen Verein aus – bestelle jetzt und nutze unser System kostenlos bis zum Jahresende!
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine