In Zeiten der Pandemie ist die Bewegung der Schülerinnen und Schüler nachweislich zu kurz gekommen! Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Juni 2022 – dem Monat des Schulsports – zusätzliche sportliche Aktivitäten.
Das Ziel des Monats des Schulsports ist die Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, dafür können Klassen und Schulen einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen.
Rahmenbedingungen für den Monat des Schulsports:
Förderzeitraum Der Förderzeitraum, in dem die angesprochenen Aktivitäten stattfinden müssen, ist zwischen 30. Mai 2022 und dem jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2021/22. Der Zeitraum für die Beantragung von Förderungen aufwww.monatdesschulports.atist von 30.05.2022 bis 29.07.2022.
Jede Klasse kann nur eine Förderung in Höhe von 500€ im Rahmen des Monat des Schulsports erhalten.
Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind ausnahmslos Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz und dem Forstgesetz sowie alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.
Sportvereine können den antragsberechtigten Schulen Angebote unterbreiten, sind aber selbst nicht zur Antragsstellung berechtigt.
Für die Klasse
Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse werden Schulklassen unterstützt, die einen Sportverein einladen oder einen „Schnuppertag“ an einer externen Sportstätte durchführen.
Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, Mieten und Fahrten der Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.
Für die Schule
Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 1.500, – pro Schule werden Schulen unterstützt, die einen Schulwettkampf (im Idealfall unter Einbindung eines lokalen Sportvereins) oder ein Schulsportfest organisieren, an dem die Mehrzahl der Schüler/innen der jeweiligen Schulart (z. B. der Sekundarstufe I ODER der Sekundarstufe II an der Schule) teilnehmen.
Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, Leihmaterial, benötigtes Material für den Schulwettkampf, Mieten und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.
Unterstützungsleistungen für die Schwimmkampagne
Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- pro Klasse, werden Klassen unterstützt, die mit Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen einer Schulveranstaltung einen Schwimmunterricht durchführen UND als Unterstützung eine zusätzliche Person mit der Mindestqualifikation eines Helferscheines sowie Praxiserfahrung einbinden.
Förderbare Leistungen sind Kosten für Trainer/innen, Eintritte der Schüler/innen, die Ablegung eines Schwimmabzeichens und Fahrten von Schüler/innen. Rechnungslegung seitens Vereins/Sportstätte unter Auflistung der Kostenstellen möglich.
Vom Bildungsministerium empfohlene bevorzugte Partner der Initiative
Als Partner der Schulen sollen insbesondere folgende Organisationen von diesen ausgewählt werden: Sportvereine der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ), des Allgemeinen Sportverband Österreichs (ASVÖ), der SPORTUNION, Sportfachverbände, Wasserrettung, Jugendrotkreuz, Samariterbund, Verband der österreichischen Schwimmschulen (VOESSL), Österreichischer Schwimmverband, selbständige Schwimmlehrer/innen, Sportlehrer/innen sowie qualifizierte Personen der Universitätssportinstitute.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.