Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen hat die Bundesregierung die Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie wieder verschärft. Künftig wird überwiegend die 2G-Regel gelten.
Überall da, wo man bisher 3-G (ein Zertifikat für Impfung, Genesung oder Test) gebraucht hat, gelten künftig nur noch 2-G. Zu körpernahen Dienstleistern sowie in Gastronomie, Hotellerie und ähnlichen Settings, im Kulturbereich und im Sport haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Es gibt eine Übergangsfrist von vier Wochen, in der die erste Impfung plus PCR-Test anerkannt werden. In den nächsten Wochen soll das PCR-Testangebot ausgebaut werden. Die Impfung soll im Grünen Pass statt 12 nur noch 9 Monate lang gültig sein. Danach braucht es eine dritte Dosis. Es gibt eine Übergangsfrist von drei Wochen. Janssen-Geimpfte brauchen ab 03.01.2022 eine zweite Dosis.
Corona-Regeln für den Sport
Österreichs Sportverbände haben im Rahmen der Möglichkeiten sicherstellen können, dass unser Land weiterhin in Bewegung bleibt – insbesondere für Kinder und Jugendliche gelten wichtige Ausnahmen. Die mit dem heutigen Tag (08.11.2021) in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich: