SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Stockerau

Rund 80 Vereinsvertreter der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Gänserndorf – Korneuburg folgten am Dienstag 21. September der Einladung des Landesverbandes und trafen sich unter Einhaltung der gültigen Covid-Maßnahmen im City Hotel in Stockerau, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 21. September lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Gänserndorf – Korneuburg zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobfrau Eva Wostal seitens des Landesverbandes Präsident Raimund Hager, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Martin Wittmann begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten neben den Auswirkungen der Coronapandemie auf den Vereinssport sowie den damit verbundenen Unterstützungsmaßnahmen (#comebackstronger) vor allem die fortschreitende Digitalisierung in allen Vereinsbereichen. So wurden das neue Corporate Design, das neue, bundesweit einheitliche Datenbanksystem mit vollelektronischer Förderbeantragung, sowie das neue Homepagesystem vorgestellt. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.043 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Gänserndorf – Korneuburg sind 65 Vereine mit über 12.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

Hier findest Du die Präsentation zur Bezirksgruppentagung.

 

Foto: Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Präsident Raimund Hager, Bezirksgruppenobfrau Eva Wostal und Regionalkoordinator Martin Wittmann (v.l.n.r.)

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.