SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Rammersdorf

Über 130 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe St. Pölten folgten am Mittwoch, 29. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Planer in Rammersdorf, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

Am 29. April lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe St. Pölten zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Gotthard Klaus seitens des Landesverbandes Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch begrüßen. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das neue Kinder- und Jugendschutzkonzept, die neue Spendenplattform zur Umsetzung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Sportvereine, neue Kooperationen mit externen Partnern sowie die digitale Förderabrechnung. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurden Bezirksgruppenobmann Gotthard Klaus (Privilegierte Schützenkompagnie zu St. Pölten – SPORTUNION NÖ) und Stellvertreter Franz Entenfellner (SPORTUNION St. Pölten-Wagram) einstimmig bestätigt. In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.150 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 Funktionär:innen betreut. In der Bezirksgruppe St. Pölten sind 137 Vereine mit über 20.000 aktiven Mitgliedern registriert.

Foto: (v.l.n.r.) Bezirksgruppenobmann Gotthard Klaus (3.v.r.) mit Landesgeschäftsführer Markus Skorsch (3.v.l.) und den Mitarbeiter:innen der Landesgeschäftsstelle Elina Hintermeyer, Larissa Sailer, Melanie Spurny und Anna Hauer

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.