Die neue Verordnungsnovelle der Bundesregierung bringt Änderungen bei Tests und Zusammenkünften im Sportbereich.
Die mit 15.9. 00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
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Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Über 80 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Krems folgten am Montag, 16. Juni der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthof Schindler in Brunn am Wald, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Knapp 100 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Tulln-Klosterneuburg folgten am Dienstag, 10. Juni der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gartenrestaurant in Tulln, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Weit über 100 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Melk-Scheibbs folgten am Dienstag, 03. Juni der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Sterkl in Bischofstetten, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.