NPO-Unterstützungsfonds starten

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„Zum ersten Mal in der Geschichte ist es uns gelungen, dass eine ‚Katastrophenhilfe‘ des Bundes auch für Sportvereine geschaffen wird“, so SPORTUNION-Präsident McDonald.

Das Sportministerium und das Regionalministerium haben am 2. Juli die Verordnung für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) präsentiert, ab dem 8. Juli sind jetzt auch unter www.npo-fonds.at Anträge möglich. Wir sind unserem Ziel, 100 Prozent der Sportvereine durch die Krise zu bringen, einen großen Schritt nähergekommen.

Allgemeine Informationen & Service
  • Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die umfangreiche Informationsplattform
    npo-fonds.at eingerichtet

    • Ein Überblick aller relevanten Eckpunkte des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen findest du hier
    • Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen findest du hier
    • Vor Antragstellung kann auch ein ca. 10-minütiges Erklärungsvideo genutzt werden.
    • Die NPO-Service-Hotline ist unter Tel.: +43 1 267 52 00 oder info@npo-fonds.at während der Servicezeiten (Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr, Sa: 8.00-15.00 Uhr) erreichbar.
  • Für persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung stehen in bewährter Weise unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SPORTUNION-Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Wie kannst du dich als Verein auf die Antragstellung vorbereiten, um den Zuschuss so rasch wie möglich zu erhalten?
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019, evtl. 2018 vorbereiten.
  • Die bereits erwirtschafteten bzw. voraussichtlichen Einnahmen für die ersten drei Quartale 2020 und die tatsächlichen Einnahmen der ersten drei Quartale  2019 um den Einnahmenausfall berechnen zu können.
  • Förderbare Kostenpositionen zusammenstellen.
  • Den gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten.
  • Darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbildausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt.
    • Unterschriften müssen den Vereinsstatuten entsprechend geleistet werden, das heißt wenn in finanziellen Angelegenheiten zwei VertreterInnen vorgesehen sind, müssen zwei Personen unterschreiben.
  • Wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen.
  • Den Antrag vollständig ausfüllen, welcher ab dem 8. Juli im Verlaufe des Tages auf der Plattform
  • npo-fonds.at online ist.
Wann müssen die Angaben auf Förderanträgen von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden?
  • Beantragung eines Zuschusses von über 12.000 Euro oder
  • im Jahr 2019 wurden Einnahmen von über 120.000 Euro erzielt oder
  • im letzten Geschäftsjahr mehr als 10 DienstnehmerInnen (unselbstständig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen) beschäftigt waren.

Kosten die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer anfallen, fallen unter förderbare Kosten. Auf der SportAustria Website gibt es eine Liste von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die u.a. über einschlägige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen verfügen und daher eine rasche und effiziente Antragstellung gewährleisten können. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Wie umfangreich und aufwendig ist die Antragsstellung?

Das hängt in erster Linie von den getätigten Vorbereitungen und in zweiter Linie von der Dimension der Antragsstellung ab. Das Antragsformular ist dynamisch gestaltet. Somit ergeben sich drei Möglichkeiten:

  • Bei einer Zuschusshöhe kleiner als € 3.000,- hat das Formular sechs Abschnitte:
    • Organisation
    • Förderbare Kosten
    • Struktursicherungsbeitrag
    • Bankverbindung
    • Allgemeine Bedingungen
    • Prüfung und Absenden
  • Bei einer Zuschusshöhe größer als € 3.000,- hat das Formular sieben Abschnitte:
    • Wie oben nur ergänzt um den Abschnitt Einnahmenausfall
  • Bei einer Zuschusshöhe größer als € 3.000,- UND wenn es sich um eine Beteiligungsorganisation handelt, hat das Formular acht Abschnitte:
    • Wie oben nur ergänzt um den Abschnitt Eigentümer

 

Wir werden uns weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das ehrenamtliche Engagement in unseren über 4.000 SPORTUNION-Vereinen österreichweit von der Politik, auch in der Abfederung von Corona bedingten Schäden, Berücksichtigung findet.

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Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.