#BeActive Schnupperwoche

Die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION laden zur #BeActive Schnupperwoche. Im Zuge der Europäischen Woche des Sports bietet die #BeActive Schnupperwoche von 23. bis 30. September 2023 allen Sport interessierten Personen in Österreich kostenlose Bewegungsangebote zum Schnuppern an.

Als ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION Verein könnt ihr teilnehmen, indem ihr eure regulären Bewegungsangebote mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel zertifizieren lasst und Gratis-Schnupperangebote in der #BeActive Schnupperwoche (23.-30. September 2023) anbietet. Die Teilnahme ist auch mit bereits zertifizierten Bewegungsangeboten möglich.

Vereine können sich ab 1. Juni 2023 zur #BeActive Schnupperwoche anmelden. Auf der Fit Sport Austria-Website und unter www.schnupperwoche.at wird der aktuelle Stand der Schnupperangebote angezeigt.

Die teilnehmenden Vereine sind selbstständig für die Bewerbung der Schnupperangebote verantwortlich. Hierfür wird ein #BeActive Schnupperwochen-Sujet zur Verfügung gestellt.

Zeitplan
  • 01.06.2023 Start der Anmeldung
  • 08.09.2023 Ende Anmeldefrist Vereine, um am Gewinnspiel teilzunehmen
  • 13.09.2023 Verlosung der Preise
  • 23.-30.9.2023 #BeActive Schnupperwoche

Unter den teilnehmenden Vereinen werden tolle Preise verlost:

  • 21 professionelle Fotoshootings im Gesamtwert von € 15.000,-
Neu-zertifizierte Bewegungsangebote

Sollte es sich um ein neu zertifiziertes Bewegungsangebot handeln, habt ihr zusätzlich die Chance einen von 30 Gutscheinen für Sportmaterialien im Wert von je € 150,- zu gewinnen.

Anmeldung des Schnupperangebots und weitere Informationen: Infos zur #BeActive Schnupperwoche

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.