Sei mit deinem Verein beim Monat des Schulsports 2023 dabei!

Nach dem großen Erfolg im Vorjahr unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auch im Juni 2023 – dem Monat des Schulsports – zusätzliche sportliche Aktivitäten.

Das Ziel des Monats des Schulsports ist die Einbindung von Angeboten des organisierten Sports bzw. lokaler Sportvereine sowie Aktivitäten, die die Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern fördern, dafür können Schulklassen einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen

Förderbare Aktivitäten und Förderungshöhe

Mit einem einmaligen maximalen Förderbetrag von bis zu € 500,- werden Schulklassen unterstützt,

  • die einen externen Sportanbieter (z.B. österreichische Sportdach- und Sportfachverbände oder lokale Sportvereine) zu einem oder mehreren Terminen an die Schule einladen, damit Schülerinnen und Schüler ein neues oder vertieftes Sportartenkönnen erwerben;
  • die eine Sportart an einer externen Sportstätte an einem oder mehreren Terminen ausüben, damit Schülerinnen und Schülern auch in Sportarten Kompetenzen erwerben können, für die die spezielle Infrastruktur der externen Sportstätte benötigt wird;
  • die eine Zusatzaktivität für die Festigung der Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler einmalig oder an mehreren Terminen durchführen.

Förderbare Kosten

Folgende Leistungen können im Zuge der geplanten zusätzlichen Sportaktivitäten abgerechnet werden:

  • Personalkosten für externe qualifizierte Anleiter/innen aus Sport- und Schwimmvereinen sowie von anderen externen Sportanbietern
  • Transportkosten der Schüler/innen zu und von einer externen Sportstätte
  • Eintrittskosten in eine externe Sportstätte
  • Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
  • Mietkosten für externes Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren Aktivität am Schulstandort benötigt wird

Nicht abrechenbare Kosten sind:

  • Kosten, die keine unabdingbare Voraussetzung zur Umsetzung einer Aktivität darstellen (z.B. Verpflegung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen bei Sportfesten; Kosten für die Nutzung von Aufstiegshilfen; Pokale; Urkunden; T-Shirts)
  • Kosten für Regional-, Landes- und/oder Bundesschulsportmeisterschaften
  • Anschaffungen von Schulausstattung (Technische Geräte, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, Turn- und Sportgeräte) für eine weitere Verwendung an der Schule
  • Stornokosten

Sonstige Bedingungen

  • Es können durch die Schulleitung Anträge für mehrere Klassen der eigenen Schule, jedoch jeweils nur ein Antrag pro Schulklasse für den „Monat des Schulsports“ eingebracht werden.
  • Für die Durchführung von Sportfesten und Schulwettkämpfen einer Schule, die in Kooperation mit einem externen Sportverein bzw. Sportanbieter durchgeführt werden, können Realkosten in maximaler Höhe von € 1.500,- geltend gemacht werden.
    Ein Antrag einer Schule für einen Schulwettkampf oder ein Schulsportfest, das mit externen Sportanbietern abgewickelt wird, verhindert nicht, dass eine Schulklasse derselben Schule für eine weitere Aktivität einen Antrag einreichen kann.
  • Der Förderbetrag wird erst nach Vorlage von entsprechenden Rechnungen, die den Formerfordernissen des Bundes erfüllen müssen, ausbezahlt. Jeder Beleg muss den Schulstempel oder eine elektronische Signatur der Schule aufweisen.
  • Die Schule bewahrt ab Durchführung der Projekte im Rahmen des „Monats des Schulsports“ die Originalrechnungen zwei Jahre für Stichprobenkontrollen auf.

Administration – „Monat des Schulsports“

Die Administration des „Monats des Schulsports“ und der Kampagne für Schwimmen übernimmt die Fit Sport Austria. Sämtliche Fragen, die in Bezug auf den „Monat des Schulsports“ bestehen, können ab 15.05.2023 per E-Mail an office@monatdesschulsports.at an die Fit Sport Austria gerichtet werden.

Antragsabwicklung auf der Plattform www.monatdesschulsports.at

Die Abwicklung des „Monats des Schulsports“ erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege, auf der von der Fit Sport Austria zur Verfügung gestellten Plattform (www.monatdesschulsports.at). Die Abwicklung einer förderbaren Aktivität erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Antragstellung: 

Auf der Plattform www.monatdesschulsports.at kann ab 15.05.2023 ein Förderantrag für eine Aktivität mit einer Schulklasse/Schule durch eine Lehrperson für den Durchführungszeitraum des „Monats des Schulsports“ (29.05.2023 bis zum Ende des Unterrichtsjahres) eingebracht werden. Mit der Antragstellung werden einmalig jene Daten erfasst, die auch zur Abrechnung des Projekts bekanntgegeben werden müssen und den Anforderungen des Bundes genügen. Projektanträge können längstens bis zum 24.06.2023 (24:00 Uhr) auf der Plattform eingebracht werden.

  1. Genehmigung der Zusatzaktivität: 

Die Fit Sport Austria führt innerhalb von längstens 5 Werktagen eine inhaltliche Prüfung des eingebrachten Antrags durch, ob dieser den Rahmenbedingungen des „Monats des Schulsports“ entspricht und übermittelt eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung an die im Antrag anzugebende E-Mail-Adresse. Ebenso enthält das Antwortmail der Fit Sport Austria einen Link, mit dem ein Zugriff auf den eingebrachten Antrag durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erfolgen kann (siehe auch Punkt 4). Im Falle einer Ablehnung des eingereichten Projekts besteht die Möglichkeit eines Neuantrags.

  1. Durchführung der Aktivität: 

Die Schulklasse/Schule führt die eingereichte und genehmigte Aktivität zwischen dem 29.05.2023 und dem Ende des Unterrichtsjahres durch.

  1. Abrechnung der Aktivität: 

Nach der Durchführung der Aktivität werden die zur Auszahlung der Förderung benötigten Rechnungen auf der Plattform www.monatdesschulsports.at durch jene Lehrperson hochgeladen, die den Projektantrag eingebracht hat. Der Zugang zum Projektantrag erfolgt über den im Genehmigungsemail übermittelten Zugangslink. Zentrales Element der Abrechnung sind Rechnungen bzw. Honorarnoten, die deutlich lesbar den Schulstempel oder eine elektronische Signatur der Schule aufweisen. Damit wird die sachliche und rechnerische Richtigkeit durch die Schulleitung bestätigt. Der letztmögliche Tag für das Einbringen von Rechnungen ist der 22.07.2023 (24:00 Uhr).

  1. Auszahlung der Förderung:

Die Fit Sport Austria überweist nach Prüfung der hochgeladenen Rechnungen, des Schulstempels/der elektronischen Signatur auf den Belegen sowie nach Prüfung der Bankverbindung den Gesamtförderbetrag auf das von der Schule angegebene Konto (Angabe eines zweiten Zielkontos ist nicht möglich). Bei Vorliegen von nur einer Gesamtrechnung eines externen Anbieters (Sportverein, externe Sportstätte, …) kann der Zuschuss auf das Konto des externen Anbieters ausbezahlt werden, das von der Schule bekanntgegeben wird.

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