Auf der Suche nach Geschenken für deine Vereinsmitglieder?

Das Sportjahr 2022 befindet sich schon am Weg Richtung Zielgerade und langsam aber sicher bewegen wir uns in Richtung Weihnachten und den entsprechenden Feierlichkeiten.

Im laufenden Jahr stand der Sport und damit alle Sportlerinnen und Sportler wieder im aktiven Mittelpunkt des Geschehens. Angefangen bei den Aktiven über die Funktionär:innen, ehrenamtlichen Helfer:innen bis zu den Fans – sie alle leisteten und leisten ihren Beitrag zum Fortbestand ihres Herzensvereins.

Grund genug, um sich und alle anderen Vereinsmitglieder zu belohnen! Unser Partner und offizieller Ausrüster 11teamsports hat jetzt tolle Geschenksideen mit individuellem Touch:

Ob FanschalBeanieSchlauchschal oder trendige Badeschlapfen im Vereinsdesign – bei dieser Vielfalt ist für jeden Geschmack etwas dabei. Mit einer Flasche aus Edelstahl inklusive Gravur oder einer personalisierten Tasse ist euer Verein auch in den eigenen vier Wänden und unterwegs immer präsent. Außerdem könnt ihr eure Kolleg:innen mit einem eigenen Adventskalender überraschen.

Seht euch jetzt eure individualisierten Geschenke mit euren Vereinslogo an!

Nähere Infos zu den individualisierten Produkten können ganz einfach per E-Mail an merch-at@11teamsports.com oder telefonisch unter 0681/20503875 angefragt werden.

11teamsports

Unser Partner ist mit über 2,5 Millionen Kunden der größte Onlineshop für Fußball und Teamsport im europäischen Raum. Das Sortiment reicht von Trainingstextilien, Teamsportequipment, Fußballschuhe, Laufschuhe bis hin zu Sneakers und Lifestyle- sowie Fanartikel für Groß und Klein. Aktuell ist 11teamsports offizieller Ausrüster von über 600 Vereinen, Verbänden und Unternehmen. Im stationären Handel ist der Teamsport-Spezialist in Österreich mit neun Standorten in Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Leibnitz, Krems, Loosdorf, Hohenems und Wels vertreten.

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.