Die mit 16. April in Kraft tretende neue Corona-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend die Sportausübung
Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragter/Beauftragte und ein -Präventionskonzept notwendig
Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmende und Sportler/Sportlerinnen
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Am 25. Oktober 2024 öffnet die TipsArena in Linz ihre Türen zur 3. Ballschule Österreich Convention. Diese Fortbildungsveranstaltung bietet dir die perfekte Gelegenheit, dein Wissen rund um die Ballschule Österreich App zu vertiefen und neue Ideen für den praktischen Einsatz zu sammeln. Neben spannenden theoretischen Inhalten erwarten dich auch praxisnahe Übungen und ein wertvoller Austausch