Corona-Verordnung: Keine Einschränkungen mehr

Die mit 16. April in Kraft tretende neue Corona-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend die Sportausübung
  • Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragter/Beauftragte und ein -Präventionskonzept notwendig
  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmende und Sportler/Sportlerinnen

Nähere Infos sind unter https://sportunion.at/bgld/corona-virus/ zu finden.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.