Zusammenfassung der neuen Corona-Maßnahmen

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Zuletzt hat die Bundesregierung zum Zuge der Corona-Krise wieder neue Maßnahmen getroffen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Neuheiten findet ihr hier:

Basis:

  • Im Sport dürfen ab 21.9.2020 lediglich Gruppen bis zu maximal 10 Personen plus TrainerIn trainieren
  • Mannschaftssport: Doppelte Mannschaftsgröße plus Trainingspersonal (z.B. Volleyball: 12 + Trainer)
  • Im Schulsport in der Regelunterrichtszeit (Vormittag) gelten diese Regeln nicht!

Vorschriften, Hinweise, Empfehlungen:

  • Mehrere Gruppen je 10 Personen dürfen in einer Halle / einem Platz trainieren, wenn sie permanent getrennt werden (dürfen z.B. die Mittellinie nicht überschreiten, Trainer steht in der Mitte)
  • Gruppen dürfen sich nicht vermischen!
  • Teilnehmerlisten sind für jede GRUPPE extra zu führen
  • Gruppen dürfen nicht zeitgleich mit anderen Gruppen in Umkleidekabinen sein
    • wenn geht zu Hause umziehen
  • Zeitlich und/oder räumlich getrennter Ein/Ausgang aus Halle / Platz.
  • Eltern-Kindturnen: Ein Kind + Elternteil zählt als EINE Person
  • Empfehlung zur Hallengröße: 10qm / Person; 15 qm, wenn Halle niederer als 3m ist.
    • Beispiel große Dreifachhalle: 3 Gruppen a 10 Personen plus 3 Trainer sind erlaubt.
  • Stationenbetrieb nur innerhalb einer Gruppe
  • Veranstaltungen indoor (Infoveranstaltungen, Vorträge…): Teilnehmer müssen Sitzplätzen zugeordnet werden, TN-Listen geführt werden.
  • Wird der Minimalabstand von 1 Meter unterschritten, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen (Trainer – Athlet)
  • Sportgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren
  • Der Verein muss gewährleisten, dass ein Desinfektionsmittel beim Training zur Verfügung steht.
  • Jeder Verein braucht ein Covid-Präventionskonzept (siehe Mustervorlage SPORTUNION Corona-Info-Seite) für seinen Vereinsbetrieb.

Nähere Infos zur aktuellen rechtlichen Situation findet ihr in unseren FAQs.

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