Alle neun Landesverbände und das Generalsekretariat sind ab Dezember mit einer neuen Website online, die eine Vielzahl an Neuerungen bringt.
Lange wurde davon geredet, in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, jetzt geht es endlich los: Ab Mitte Dezember sind das Generalsekretariat sowie alle neun Landesverbände der SPORTUNION mit einem neuen Web-Auftritt online. Mit der frisch designten Präsenz, die viele neue Inhalte und Funktionalitäten integriert, wollen wir Endkunden besser erreichen sowie umfangreicheren Service für unsere Vereine bieten. Das System ist mit unserer zentralen Datenbank gekoppelt und wird in den nächsten Monaten weiter ausgebaut. Ab 2020 können auch Vereine ins Netzwerk „einsteigen“ und ihre eigene SPORTUNION-Website erstellen. Bereits jetzt lassen sich über die Suchfunktion alle Vereine sowie unzählige Sportangebote finden.
Wir wünschen viel Spaß beim Surfen auf unserer neuen Website!
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.