Kinder gesund bewegen 2.0 – Feriencamps

Das Projekt Kinder gesund bewegen 2.0 gibt es nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in den Ferien! Feriencamps sollen Kindern Spaß an der Bewegung vermitteln und ihnen eine abwechslungsreiche und gesunde Möglichkeit der Feriengestaltung gemeinsam mit Gleichaltrigen bieten. 

Dein Verein organisiert ein Feriencamp? Dann hole dir bis zu € 900,- Förderung! Voraussetzung ist, dass die Teilnahme am Camp für die Kinder so günstig wie möglich ist. Idealerweise bekommen viele der Kinder durch das Feriencamp Lust auf mehr und nehmen an den regulären Kursen in deinem Sportvereinen teil.

Voraussetzungen

Das Programm Kinder gesund bewegen 2.0 hat das Ziel, dass Feriencamps möglichst kostengünstig für Kinder angeboten werden. Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Feriencamp basiert auf einer Kooperation mit einer Bildungseinrichtung. Das heißt, die Kinder der Volkschulen oder Kindergärten im Ort oder in der Umgebung werden gezielt dazu eingeladen. Die Durchführung des Camps muss nicht zwingend auf dem Standort der Bildungseinrichtung erfolgen. Das Angebot soll in erster Linie für die Kinder der eingeladenen Schule oder dem eingeladenen Kindergarten gelten, kann aber auch für Kinder der Umgebung zugänglich sein.
  • Das Programm ist polysportiv gestaltet.
  • Die Betreuung muss zumindest von zwei ausgebildeten ÜbungsleiterInnen erfolgen, um eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen.
  • Kosten können für zusätzliche Leistungen erhoben werden (bspw. für Mittagessen, spezielle Angebote), nicht aber für die sportfachliche Betreuung. Diese soll über die Förderung finanziert werden.

Burgenländische Feriencamp-Aktion

Wenn du ein Feriencamp für Kinder planst, aber keine Kooperation mit einer Bildungseinrichtung eingehst, hast du die Möglichkeit auf eine Projektförderung von € 300,-. Wir unterstützen alle Vereine, die Kindern sportlich aktive Ferien ermöglichen. Mehr dazu hier.

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.