Land Burgenland verschärft Corona-Maßnahmen für den Sport
Das Land Burgenland hat zusätzlich zur neuen Verordnung des Bundes eine Verschärfung der COVID-19 Schutzmaßnahmen im Sportbetrieb kundgemacht.
Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland sind Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt ab sofort untersagt. Sportarten mit Körperkontakt sind beispielsweise Basketball, Boxen, Ringen, etc. Für Volleyball ist die Lage nicht klar, wir versuchen hier eine Klarstellung vom Land Burgenland zu erwirken.
Ausnahmen davon sind:
Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich (also vermutlich alles unter der Volljährigkeit – Klarstellung angefragt)
Veranstaltungen des Spitzensports (es ist davon auszugehen, dass damit Bundesligen, Staatsmeisterschaften und alles darüber hinaus gemeint ist – Klarstellung angefragt)
Der Trainingsbetrieb dürfte davon nicht betroffen sein, da sich der Veranstaltungsbegriff im Burgenland nur auf öffentlich zugängliche Veranstaltungen bezieht. Um eine Klarstellung vom Land Burgenland dazu wurde bereits ersucht.
Die SPORTUNION Burgenland hat vom Land Burgenland auch einen mit ausreichend finanziellen Mitteln dotierten Ausfallstopf für von der Verordnung betroffene Vereine gefordert, damit die COVID-19 Pandemie nicht zur noch größeren Last für die Kampf- und Kontaktsportarten wird.
Genau nachzulesen ist die Verordnung des Landes Burgenland hier: Landesgesetzblatt LGBl 67-2020_sig
Im vergangenen Jahr ist das Programm zur gezielten Förderung von leistungsorientierten Sportler:innen im Alter von 12 bis 15 Jahren erfolgreich gestartet. Wir freuen uns auf das zweite Jahr. Melde dich und mach’ mit!
Die SPORTUNION Burgenland läd zu den jährlich abgehaltenen Infotagen mit Sportler:innen Ehrung ein. Der Infotag Süd wird am 08.03.2024 in Stegersbach (Kastell) und der Infotag Nord wird am 15.03.2024 in Winden (Gasthaus Karlwirt) abgehalten.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.