Förderungstyp | Themenbereich | Beschreibung | Link |
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Bundesförderung | Biomasse | Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme 100 kW. Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Zusätzlich gibt es Förderungsmittel in jedem Bundesland. | umweltfoerderung.at |
Bundesförderung | LED-Umstellung | Gefördert werden: | umweltfoerderung.at |
Bundesförderung | LED | Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen. | umweltfoerderung.at |
Bundesförderung | Biomasse | Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme 100 kWEs wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. | umweltfoerderung.at |
Bundesförderung | Thermische Gebäudesanierung | Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2002. | umweltfoerderung.at |
Bundesförderung | Umfassende Gebäudesanierung | Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sein (Datum der Baubewilligung). | umweltfoerderung.at |
Landesförderung | Veranstaltungen | Ghörig Feschta - keine Förderungen | umweltv.at |
Landesförderung | PV-Anlage | Die Stadt Wien fördert die Installation und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit maximal 30 % der Kosten, sofern diese mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr erreichen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten, wobei Grünflächen von der Förderung ausgenommen sind. Die Anlage muss innerhalb der nächsten 24 Monate nach Antragsstellung installiert werden, und die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. | wien.gv.at |
Landesförderung | Heizung und Warmwasser | Die Stadt Wien fördert den Einbau und die Modernisierung von Heizungsanlagen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Energieträger wie Fernwärme oder erneuerbare Energien. Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümerinnen als auch Mieterinnen von Wohnungen und Häusern in Wien. Anträge sollten vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Einmaliger Beitrag, die Rechnung oder der Kostenvoranschlag dürfen höchstens 6 Monate alt sein. | wien.gv.at |
Landesförderung | Förderungen für Kleinvorhaben für Klima und Umwelt | Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine), Unternehmungen (ausgenommen Finanzunternehmungen), universitäre Einrichtungen oder private Personen können online eine Förderung für innovative Vorhaben und Initiativen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro beantragen. Eine Förderung kann im Rahmen des Förderprogrammes immer nur für ein Kalenderjahr genehmigt werden. | wien.gv.at |
Landesförderung | Biomasse | Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW gefördert. Für das zu versorgende Objekt darf keine wirtschaftliche Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz bestehen. Die Förderung ist mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ kombinierbar. | steiermark.at |
Landesförderung | Wärmepumpen | Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten. | steiermark.at |
Landesförderung | Solaranlagen | Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten. | steiermark.at |
Förderungstyp | Themenbereich | Beschreibung | Link |