Warum muss der Verein Rechnungen einreichen?
Damit die gewährte Fördersumme ausbezahlt werden kann, muss der Verein innerhalb der jeweiligen Abrechnungsfrist zweckgebundene Belege inklusive dazugehörigen Zahlungsnachweis beim Landesverband einreichen.
Einfach gesagt: Damit wir euch die Förderung ausbezahlen können, brauchen wir einen Nachweis (Rechnung) eurer Ausgaben. Diese müssen im DIREKTEN Zusammenhang mit den Vereinstätigkeiten und mit dem jeweiligen Förderansuchen stehen! (z.B. Trainer*innenkosten, Miete von Hallen, Materialkosten etc.)
Zu jeder eingereichten Rechnung brauchen wir einen Zahlungsnachweis in Form einer Überweisungsbestätigung oder eines Kontoauszuges. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Abbuchungsdatum ersichtlich ist! (Auftragsbestätigungen reichen nicht aus, der Betrag muss tatsächlich vom Konto abgegangen sein!)
Wie hat eine Rechnung auszusehen?
Bitte achtet darauf, dass die von euch eingereichten Rechnungen alle unten stehenden Anforderungen erfüllen.
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (z.B. das Sportgeschäft in dem ihr eure Kursmaterialien gekauft habt)
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (das ist euer Verein)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen (aus der Rechnung muss ersichtlich werden was und wie viel ihr davon gekauft habt. Bitte achtet darauf, dass bei Materialrechnungen nicht nur die Artikelnummern angegeben sind. Bei Verpflegungskosten müssen wir wissen was konsumiert wurde, um Tabak und Alkohol auszuschließen.)
- Rechnungsdatum (laufendes Förderjahr)
- bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese (Fachverbände, Schulen und Vereine sind von der Umsatzsteuer befreit! Umsatzsteuerfrei gemäß §6 Abs. 1 Z 14 UstG)
- Vereinsstempel und Unterschrift der Obfrau/ des Obmanns oder der Kassierin/ des Kassiers
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