Abrechnung

Die Abrechnung richtet sich nach den Abrechnungsrichtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017).

Was heißt das? Das heißt, dass es für die Abrechnung von Fördergeldern genaue Richtlinien für Bundessportförderungen gibt, die wir einhalten müssen.

Vereinfacht zusammengefasst:

Es wird dringend empfohlen sämtliche Zahlungen via Überweisung über das Vereinskonto auszuzahlen! Zum Abrechnen der Fördersumme reicht der Verein somit Ausgaben ein, die im Laufe des Kalenderjahres entstanden sind. Von Barzahlungen oder Auslagen privater Personen für den Verein ist dringend abzuraten und Erschweren die Abrechnung der Fördersummen.

Eingereicht werden können:

  • Ausgaben über Trainer*innenkosten (Gehaltskosten, Honorarnoten, PRAE, Rechnungen)
  • Ausgaben für Hallenkosten (Rechnungen von der Gemeinde, Platzmieten, Bahnenmieten, etc.)
  • Materialanschaffungen (Rechnung über Sportartikel, Sportmaterial, etc.)
  • Reisekosten

Nicht abgerechnet werden können:

  • Alkohol und Zigaretten
  • Trinkgelder
  • Geschenke
  • Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von gewerblichen Gastronomie- oder Sportartikelhandelsbetrieben
  • Repräsentationskleidung für Aktive und Funktionär*innen
  • Aufschließungskosten

ACHTUNG: Je nach Fördersäule können sich die abrechenbaren Ausgaben unterscheiden. Bitte informiert euch rechtzeitig bei eurer Ansprechperson im Landesverband über die jeweiligen Abrechnungsmöglichkeiten. Wir helfen gerne weiter!

Abgerechnet werden kann nur mit Rechnungen, Honorarnoten, PRAE Formulare etc. im Original. Kopien können nicht eingereicht werden. Auf PDF – Rechnungen muss vom Zeichnungsberechtigten handschriftlich auf die Rechnung geschrieben werden: „Wird bei keinem anderen Fördergeber abgerechnet“. Dazu bitte die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten und (wenn vorhanden) mit dem Vereinsstempel stempeln.

Um den Zahlungsfluss lückenlos nachweisen zu können, benötigen wir zu jeder Transkation den dementsprechenden Überweisungsbeleg und den Kontoauszug oder die Umsatzliste des Vereinskontos, auf welchem/r die Buchungszeilen zu sehen sind. Der Rest darf geschwärzt werden.

Bei Barzahlungen (zu vermeiden!) muss ein lückenlos geführtes Kassabuch vom Verein beigelegt werden. Von Privatzahlungen ist dringend abzuraten. Auch in diesem Fall ist der Zahlungsfluss lückenlos nachzuweisen und der Kontoauszug der Privatperson bei der Abrechnung beizulegen.

Abrechnungsdeadline ist jeweils der 30. September des Kalenderjahres.

(Ausgenommen „UGOTCHI – Kinder gesund bewegen“, da dieses Projekt schuljahresbezogen läuft und die Abrechnungsdeadline somit mit 31. Juli festgelegt wurde.)

Ansprechperson

Tiziana Giacomuzzi

0512/ 58 64 51 – 20

t.giacomuzzi@sportunion.tirol

Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung.

Bundes-Sport-GmbH-hoch-RGB
BMKOES