Förderung beantragen

Förderungen für die kommende Förderperiode können immer von 15. November – 31. Jänner in der Vereinsdatenbank beantragt werden.

Abrechnungsdeadline ist jeweils der 30. September des Kalenderjahres!

Der Vereinsvorstand meldet sich in der Vereinsdatenbank unter suvw.at/vereinsmeldung an. Dazu wird die ZVR Nummer benötigt. Nach erfolgreicher Aktualisierung / Bestätigung der Vereinsdaten kann in der Leiste Förderansuchen ausgewählt werden.

Um ein neues Förderansuchen zu starten, findet sich im oberen linken Bereich neben dem Schriftzug „Förderansuchen“ ein weißes Plus auf grünem Hintergrund. Durch Anklicken öffnet sich ein Fenster, in welchem das gewünschte Förderansuchen ausgewählt werden kann (Bsp.: Sonderförderung).

Nach Bestätigung der Auswahl erreicht man durch Klick auf „Ansuchen jetzt erstellen“ den Eingabebereich, um das Förderansuchen zu erstellen.

Folgende Eingaben sind nun zu tätigen:

  • Fördervolumen
  • genaue Beschreibung:
    • für was wird die Förderung beantragt
    • mit welchen Kosten hat der Verein zu rechnen (Auflistung der Posten)
    • wenn zutreffend: Förderungen anderer Fördergeber*innen

Nach vollständiger Angabe aller Daten und Informationen ist im Bereich Bestätigung der Daten mit „Speichern“ die Eingabe abzuschließen. Das Förderansuchen ist nun erfolgreich in der Datenbank.

Bei Fragen und Hilfestellungen wendet euch bitte an eure Ansprechperson im Landesverband oder ruft uns an unter 0512 / 58 64 51

 

Der Verein erhält von uns die Zusage über die Fördersumme/n bis spätestens 31. März.

Bei der Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt euch eure Ansprechperson im Landesverband. Dort erhältst du auch alle weiteren Unterlagen und Infos. Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch jederzeit an den Landesverband wenden.

Bitte beachtet, dass für die anschließende Abrechnung der Fördersummen unterschiedliche Dokumentationsnachweise zu erbringen sind (z.B. Fotos, Stundenlisten, Kooperationsvereinbarungen etc.).

Sobald Maßnahmen abgeschlossen sind, können diese sofort eingereicht und abgerechnet werden. Spätester Zeitpunkt ist der 30. September des Kalenderjahres. Maßnahmen und Aktivitäten welche im letzten Quartal stattfinden sind von diesem Termin ausgenommen. Bitte informiert darüber in jedem Fall eure Ansprechperson im Landesverband.

Es kann passieren das geplante Maßnahmen nicht zustande kommen. Bitte informiert uns diesbezüglich, sobald es dazu kommen sollte. Die Förderung wird dann von deiner Ansprechperson storniert.

Ansprechperson

Tiziana Giacomuzzi

0512/ 58 64 51 – 20

t.giacomuzzi@sportunion.tirol

Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung