Information: Kommunales Investitionsprogramm 2020 (KIP 2020)

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Fakten:

Von der Bundesregierung wurde ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden und von ihnen beherrschter Projektträger aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds insgesamt den Betrag von 1000 Millionen Euro als Zweckzuschuss zur Verfügung.

Ziel und Zweck:

Kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden sollen im Sinne der Regionalität unterstützt werden. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse.

Fördergegenstand:

Im Sportbereich ist der Zweckzuschuss für folgende zusätzliche Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene bestimmt:

  1. Errichtung, Instandhaltung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im

     Eigentum der Gemeinde, sofern diese keine Belastung für Umwelt, Natur und

     Gesundheit darstellen (§2 (2) Z4 KIG 2020)

Förderzeitraum:

Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt,

  • mit denen im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wird, oder
  • mit denen zwar ab 1 Juni 2019 bereits begonnen wurde, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist
Förderhöhe:

Die Höhe des Zweckzuschusses vom Bund beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro zur Verfügung, welche auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden.

Der Schlüssel für die Aufteilung setzt sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel der jeweiligen Gemeinde zusammen. Jeder Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zwischen fast EUR 5.000 und EUR 240 Millionen zur Verfügung. (KIG 2020)

Abwicklung:
  • Der Antrag ist immer von der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverband zu stellen.
  • Die Anträge können ausschließlich elektronisch über gestellt werden. (e-Formular) Über die Eingabemaske müssen alle Informationen eingegeben und benötigte Unterlagen hochgeladen werden.
  • Im Anschluss wird der Antrag per elektronischer Signatur vom berechtigten Vertreter der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes unterfertigt, bzw. ausgedruckt und vom berechtigten Vertreter der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes unterschrieben, mit dem Amtssiegel (Stempel) versehen, eingescannt und als Anhang an den Antrag hochgeladen.
  • Die Abwicklung erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes. (BMF-Website)
Weiterführende Informationen:

Inhaltlichen Fragen sind per E-Mail an kip2020@bhag.gv.at zu richten.

Links:

Gesetzestext – KIG 2020

BHAG-Website – KIP 2020

BMF-Website – KIP 2020

Online-Förderantrag BHAG

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