In geschlossenen Räumen
- Abstandsregeln einhalten
Ausnahme: Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Tanzen, Boxen), wenn andere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind (z.B. Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung)
Präventionskonzept
Im Freien
- Abstandsregeln einhalten
Ausnahme: Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Tanzen, Boxen), wenn andere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind (z.B. Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung)
Präventionskonzept
In geschlossenen Räumen
- Abstandsregeln einhalten
Ausnahme: Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Tanzen, Boxen), wenn andere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind (z.B. Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung)
Präventionskonzept
Im Freien
- Abstandsregeln einhalten
Ausnahme: Sportarten und Freizeitaktivitäten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (z.B. Tanzen, Boxen), wenn andere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind (z.B. Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung)
Präventionskonzept
In geschlossenen Räumen
- Abstandsregeln einhalten
- Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (Ausnahme: Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 unter Auflagen)
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. Beschränkung der Besucher/innenzahl, gestaffelter Einlass)
- Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur Fläche
- Empfehlungen zur Kontaktdatenerhebung
- MNS, außer bei unmittelbarer Sportausübung
- Präventionskonzept
Im Freien
- Abstandsregeln einhalten
- Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (Ausnahme: Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 unter Auflagen)
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. Beschränkung der Besucher/innenzahl, gestaffelter Einlass)
- Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur Fläche
- Empfehlungen zur Kontaktdatenerhebung
- Präventionskonzept
In geschlossenen Räumen
- Fitnesscenter u. ä. Sportstätten und Freizeiteinrichtungen schließen
- Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017: Sportarten bei deren sportartspezifischer Ausübung der Abstand von 1 Meter nur ausnahmsweise unterschritten wird, sind unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen erlaubt
- Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportartpezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (nur Individualtraining möglich)
Im Freien
- Sport nur alleine/mit Haushaltsmitgliedern
- Spitzen-/Leistungssport gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017: Sportarten bei deren sportartspezifischer Ausübung der Abstand von 1 Meter nur ausnahmsweise unterschritten wird, sind unter Auflagen weiterhin erlaubt
- Keine Ausübung von Sportarten und Freizeitaktivitäten bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt (nur Individualtraining möglich)
Ampelfarben für Sport in Schulen und Kindergärten
Sportangebote in Volksschulen und Kindergärten von „Externen“, also auch von ÜbungsleiterInnen von Vereinen, dürfen bei Ampelfarben GRÜN und GELB stattfinden. Bei ORANGE und ROT dürfen keine ÜbungsleiterInnen von Vereinen in die Bildungsinstitutionen. Nähere Infos findest du in der Grafik.