Alle Indoor- und Outdoor-Sportarten ab 1. Juli wieder erlaubt

Neue Lockerungen ermöglichen auch Kontakt- und Mannschaftssport – die bisherigen Mindestabstandsregeln fallen damit weg.

Die Bundesregierung hat verkündet, dass ab dem 1. Juli Sport wieder in allen Bereichen erlaubt ist. Sowohl im Freien als auch in der Halle sind sämtliche Sportarten damit möglich. Es müssen allerdings Anwesenheitslisten geführt und gewisse Verhaltens- sowie Hygieneregeln eingehalten werden. Auch Kampfsportarten sind damit wieder möglich. Zudem sollen auch Zuseherinnen und Zuseher bei Sportveranstaltungen zunehmend zugelassen werden.

Ab 1. Juli sind indoor 250 und outdoor 500 Personen erlaubt, mit 1. August erhöhen sich diese Zahlen auf 500 beziehungsweise 750 und mit einem entsprechenden Sicherheitskonzept, steigen die möglichen Kapazitäten nochmals auf 1.000 beziehungsweise 1.250 Personen. Voraussetzung für alle Öffnungen ist jedoch eine gute Entwicklung der Infektionszahlen, ein Präventionskonzept sowie Tracking. Damit wird für den Spitzen- und Breitensport sowie Sponsoren eine notwendige Planungssicherheit geschaffen.

 

Freiwillige Teilnehmerlisten werden empfohlen

Empfohlen wird auch die freiwillige Erstellung von Listen der Teilnehmenden durch die Veranstalter ab einer Größe von 100 Besucherinnen und Besuchern. Gesundheitsminister Anschober betonte heute mit einem Verweis auf die Datenschutzbestimmungen: „Es geht um das Festhalten von Kontaktdaten auf freiwilliger Ebene.“ Durch dieses Kontaktpersonenmanagement soll ermöglicht werden, dass bei einem Ausbruch das Umfeld der Personen rasch eruiert werden kann. Ab September werden unter bestimmten Voraussetzungen Events im Freien mit bis zu 10.000 und indoor mit bis zu 5.000 Teilnehmenden erlaubt sein. Hierfür wird ein Präventionskonzept erforderlich sein, das gewisse Grundfragen klärt.

Für Vereine, die verantwortungsvoll Sportveranstaltungen durchführen möchten, empfehlen wir die namentliche Erfassung und kurzfristige Speicherung der Besucherdaten (Vorname, Nachname, email-Adresse) über www.sportveranstaltung.at durchzuführen.

So haben Veranstaltern die Chance, Besucher von Sportveranstaltungen später über einen etwaigen Covid19-Fall unter den Zusehern zu informieren.

Die Bundesregierung bittet um sorgsamen Umgang mit den neuen Freiheiten.

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