Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung mittels ELDA ist ab sofort bis 29. Februar 2024 möglich. Welche Schritte absolviert werden müssen und wie ein Schnittstellendokument bei der Meldung unterstützen kann, wird in diesem Beitrag beschrieben.
Wie kann ich die PRAE-MELDUNG mittels ELDA vornehmen?
Um PRAE-Meldungen in elektronischer Form mittels ELDA vornehmen zu können sind die Schritte 1 bis 4 hintereinander zu erledigen. Sollte bereits eine ID-Austria (1) und ein ELDA-Zugang (2) vorhanden sein, können diese beiden Schritte übersprungen werden.
1. ID Austria Registrierung
Die Registrierung im ELDA-Portal ist ausschließlich mit der ID-Austria möglich. Hier finden Sie nähere Informationen dazu.
Seit 5. Dezember 2023 müssen Nutzer:innen mit Handy- Signatur auf die ID Austria umsteigen. Der Umstellungsprozess wird automatisch bei einer Anmeldung gestartet.
Wie komme ich zu meiner persönlichen ID-Austria?
Österreichische Staatsbürger:innen, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):
Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate (Online-Terminreservierung)
Gemeinden (nur für Einwohner:innen der jeweiligen Gemeinde)
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur ELDA-Registrierung kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Im Video des Online-Webinars zur PRAE werden die einzelnen Schritte anhand der Anleitung ausführlich erklärt. Wichtig: Die Felder Beitragskontonummer und Wirtschaftszweig können bei der Registrierung frei gelassen werden. Wenn ausschließlich PRAE’s gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
Sobald der Verein nach der Registrierung die ELDA-Zugangsdaten von ELDA per Mail erhalten hat, kann der Verein hier (ELDA Online) bereits weitere Benutzer sowie weitere Vereinsdaten (in ELDA „Dienstgeberdaten“) hinzufügen. Wenn das SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokument (siehe Punkt 3) verwendet wird, dann ist die Eintragung von Dienstnehmerdaten in ELDA nicht notwendig.
Bei weiteren Fragen zu ELDA wenden Sie sich bitte an: +43 5 07 66 14 502700 oder +43 5 07 66 14 504300, elda@oegk.at
Schnittstellendokument ausfüllen und XML-Datei erstellen
XML-Dateien hochladen
Der Durchführungsvorgang mittels Schnittstellendokuments wird im Anleitungsvideo(Minute 22:43) ausführlich erklärt!
Um alle PRAE‘s im Verein eines Jahres zu dokumentieren und diese Datei gleichzeitig als Upload-Datei in ELDA zu verwenden ist es notwendig, dass die geforderten Pflichtfelder befüllt werden. Die eingetragenen ausgezahlten PRAE-Beträge pro Monat dienen ausschließlich der Dokumentation. Bei der Meldung an das Finanzamt wird lediglich die Jahressumme übermittelt. Die Beschreibungsschritte werden jedenfalls in einem Tabellenblatt dieser Datei im Detail beschrieben. DasSPORTUNION PRAE-Schnittstellendokumentist bereits auf unserer Website abrufbar.
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ wird nicht fortgeführt und läuft mit 31. Dezember 2025 aus. Das bedeutet: Vereine müssen die KPC-Förderung „Energieeffiziente Sportstätten“ noch bis Ende des Jahres beantragen, wenn sie im nächsten Jahr Projekte umsetzen wollen. Infos über die wichtigsten Fristen, Hinweise und alternativen Fördermöglichkeiten hier!
Mit einem Virtual New Years Run als Vereinsprojekt könnt ihr nicht nur sportlich durchstarten, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl stärken. Egal ob auf der Laufstrecke, beim Nordic Walking oder bei einer gemütlichen Neujahrswanderung. In diesem Guide gibt die SPORTUNION praktische Tipps und Ideen, wie ihr euren eigenen Silvesterlauf organisiert, alle Altersgruppen einbindet und ein unvergessliches Event für Mitglieder und Interessierte schafft.
Das SPORTUNION-Vereinswebsite-System, das schon mehr als 400 Vereine aktiv nutzen, ist wieder um ein paar Funktionen erweitert geworden. Probier es für deinen Verein aus – bestelle jetzt und nutze unser System kostenlos bis zum Jahresende!
Seit 28.6.2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ob dein Verein davon betroffen ist und was du dazu wissen musst, haben wir für zusammengefasst.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Im Vorjahr hatte das Sportministerium gemeinsam mit dem organisierten Sport den Ehrenamtspreis ins Leben gerufen, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport zu würdigen und engagierte Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre am “Tag des Sports” in Wien auszuzeichnen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Was uns besonders freut: Heuer konnte die SPORTUNION in zehn von insgesamt 19 Kategorien punkten.” Christine