Tages- und Monatshöchstgrenzen werden erhöht, eine jährliche Meldepflicht für Vereine eingeführt.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE) dient seit vielen Jahren als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport. Entstandene Aufwände im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit als Sportler:in, Trainer:in, Betreuer:in oder Schiedsrichter:in können damit abgegolten werden. Der große Vorteil: Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Um die Entschädigung der Personen sicherzustellen und um der Inflation Rechnung zu tragen, werden die genannten Tages- und Höchstsätze nun erhöht.