Tages- und Monatshöchstgrenzen werden erhöht, eine jährliche Meldepflicht für Vereine eingeführt.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (kurz PRAE) dient seit vielen Jahren als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport. Entstandene Aufwände im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit als Sportler:in, Trainer:in, Betreuer:in oder Schiedsrichter:in können damit abgegolten werden. Der große Vorteil: Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Um die Entschädigung der Personen sicherzustellen und um der Inflation Rechnung zu tragen, werden die genannten Tages- und Höchstsätze nun erhöht.
Verein hat jährliche Meldepflicht an das Finanzamt zu leisten (erstmalig 02/2024)**
Amtliches Meldeformular mit allen ausbezahlten PRAEs im Kalenderjahr für jede einzelne Person verwenden
Neues PRAE-Formular ab sofort verwenden (Übergangsfrist bis Februar)
Webinar am 27.01.2023 // 15:00 Uhr
* Der monatliche Höchstbetrag wird von 540€ um ein Drittel auf 720€ erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag pro Einsatztag verdoppelt und damit auf 120€ angehoben. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei weiterhin frei gewählt werden.
** Gänzlich neu ist die jährliche Meldepflicht des begünstigten Rechtsträgers. Der begünstigte Rechtsträger (z.B. der Sportverein) muss dabei sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jede einzelne Person in das dafür vorgesehene amtliche Meldeformular (analog oder digital) eintragen. Bis spätestens Ende Februar des Folgejahres muss dieses Meldeformular dem Finanzamt übermittelt werden, erstmals somit Ende Februar 2024.
Kostenloses Webinar mit allen relevanten Infos
Um alle Vereine bestmöglich auf die Veränderungen vorzubereiten, bietet die SPORTUNION am 27. Januar 2023 um 15:00 Uhr ein Webinar zu diesem Thema an. Expert:innen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) präsentieren dabei die Neuerungen rund um das amtliche Meldeformular und die erhöhten Tages- und Monatshöchstgrenzen. Dabei werden FAQs geklärt und ein Leitfaden für Vereine vorgestellt. Um alle Fragen zum Thema Sozialversicherung behandeln zu können, wird auch aus diesem Bereich eine fachkundige Person zur Seite stehen. Für SPORTUNION-Funktionär:innen ist das Webinar kostenlos.
Die Expert:innen des Webinars:
Mag. (FH) MichaelKrammer: Gruppenleiter Gruppe IV/A Steuerpolitik, IV/1 Steuerpolitik und Abgabenlegistik, Bundesministerium für Finanzen
Mag. Karin Kufner: Abteilungsleiterin Abteilung IV/7, Lohnsteuer, Bundesministerium für Finanzen
Lilly-Marie Kunz, BSc (WU) LLM (WU): Kommisärin, Kabinett des Herrn Bundesministers für Finanzen, Bundesministerium für Finanzen
Josef Burgstaller: Partner, Steuerberater, Unternehmensberater, PZP Steuerberatung
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine ab dem Kalenderjahr 2023 verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Bereits zum 12. Mal werden heuer nachhaltige Veranstaltungen und Projekte aus den Bereichen Sport und Kultur im Rahmen des Wettbewerbs “nachhaltig gewinnen” ausgezeichnet. Ins Leben gerufen wurde diese Auszeichnung vom Klimaschutzministerium und dem Green Events Austria Netzwerk mit dem Ziel nachhaltigen Events und nachhaltigen Sportvereinen eine Bühne zu geben Jetzt einreichen! Teilnahmeberechtigt sind nachhaltige Feste,
Um Vereinen den Einstieg in die Organisation von nachhaltigeren Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die SPORTUNION (in Kooperation mit der Agentur “Fresh Thoughts Consulting”) einen Basis-Leitfaden und eine Checkliste zur Verfügung
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.