Unsere intensive Überzeugungsarbeit bei den Entscheidungsträgern der politischen Parteien in Sachen Registrierkassenpflicht ist erfolgreich gewesen. Im Ministerrat vom 21. Juni wurden einige Verbesserungen bei der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine beschlossen.
Vereine mit selbst geführten Kantinen sollen künftig erst von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse erfasst sein, wenn sie mehr als 52 Öffnungstage pro Jahr haben. Dabei dürfen sie allerdings die Umsatzgrenze von 30.000 € nicht überschreiten. Unabhängig von der Höhe der Umsätze soll die sogenannte “Kalte-Hände-Regelung” auf alle Umsätze außerhalb baulicher Verkaufsstätten anwendbar sein. Das bedeutet, dass künftig beispielsweise beim Verkauf von Speisen und Getränken am Rande eines Fußballspiels aus Freiluftverkaufsstellen wieder die vereinfachte Umsatzermittlung durch Kassasturz möglich sein soll.
Besonders erfreulich ist zudem, dass aufgrund unserer Praxiserfahrungen in den letzten Jahren auch noch Verbesserungen bei der Steuerpflicht bei Vereinsfesten erreicht werden konnten. Der Novellierungsvorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die angemeldeten bzw. genehmigten Veranstaltungszeiten von 48 Stunden pro Jahr auf bis zu maximal 72 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden sollen. Das ist eine wesentliche Verbesserung für unsere Vereine.
Sobald wir nach Behandlung des Ministerratsvortrags im Parlament Klarheit über die endgültigen Bestimmungen haben, werden wir Euch wieder aktuell informieren.
Mit sportlichen Grüßen
Stefan Herker
Präsident
Das könnte dich auch interessieren...
Moderne Vereinsverwaltung: „KASU wurde aus einem Verein für Vereine entwickelt”
Anmeldungen per E-Mail, Mitgliederdaten in Excel, Abrechnungen kurz vor dem Nervenzusammenbruch – für Hannes Blauensteiner, Obmann der SPORTUNION Tulln, Antrieb genug, selbst eine Lösung zu bauen. KASU digitalisiert und automatisiert die Vereinsverwaltung und gibt Ehrenamtlichen zurück, was ihnen am meisten fehlt: Zeit für den Sport. Im Interview erklärt Blauensteiner, wie KASU entstanden ist und was es von anderen Lösungen unterscheidet.
Quo vadis Sportsystem Österreich? Was wir von den Besten lernen können?
Gemeinsam günstig Energie beziehen: SPORTUNION-Vereine und -Mitglieder profitieren von neuer Energiepartnerschaft mit EnergieDirect
Mit EnergieDirect hat die SPORTUNION einen neuen Partner an ihrer Seite, der sämtlichen SPORTUNION-Vereinen und -Mitgliedern in Zeiten steigender Energiekosten spürbare finanzielle Entlastung verschafft. Die exklusiven Vorteilstarife für Strom, Erdgas und Heizöl gelten sowohl für den Vereinsbedarf als auch für den privaten Haushalt – transparent nachvollziehbar über die E-Control.
Gender Traineeprogramm 2026: Bewerbungsfrist läuft bis 14. September
Das Sportministerium startet einen neuen Jahrgang des Gender Traineeprogramms und sucht junge Frauen für eine dreijährige Ausbildung zur Trainerin, Sportmanagerin oder Talentecoachin. Bewerbungen sind noch bis 14. September 2026 möglich.
SPORTUNION und Vereinsplattform KASU für den eAward nominiert!
Die von der SPORTUNION mitentwickelte digitale Vereinsplattform KASU wurde für den eAward 2026 nominiert, Österreichs bedeutendsten IT-Wirtschaftspreis. In der Kategorie „Zusammenarbeit und Organisation” tritt das Projekt gegen neun weitere hochkarätige Einreichungen an. Die Entscheidung fällt am 10. September 2026 im Wiener Palais Eschenbach.
Sportzentrum Niederöblarn: SPORTUNION übergibt an neuen Eigentümer
Nach langen Verhandlungen hat die SPORTUNION Österreich das Sportzentrum in Niederöblarn mit Flug-, Sport- und Hotelanlage an den Unternehmer Stefan Seebacher übergeben. Zentrale Bedingung beim Verkauf: Die Anlage bleibt öffentlich zugänglich – der neue Eigentümer plant sogar einen deutlichen Ausbau.
