Neue Verordnung ab 15.03. (Montag): Nachwuchssport in Vereinen ist wieder möglich

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Vereinssport findet ab Montag (15.03.2021) für Kinder und Jugendliche wieder in einem geordneten Rahmen statt. Die wesentlichsten Punkte der neuen Verordnung haben wir für dich in diesem Artikel zusammengefasst. Um dir die praktische Umsetzung zu erleichtern, haben wir auch schon hilfreiche Vorlagen für dich und einen Verein erstellt. Wir wünsche eine reibungslosen und energiegeladenen Neustart! 

Die neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

  • Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich künftig wieder möglich (von 6 bis 20 Uhr)
  • Präventionskonzept und Registrierungspflicht sind notwendig
  • Kinder und Jugendlich haben keine Testverpflichtung
  • Jede Sportart ist mit der 2-Meter-Abstandsregel möglich, also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten (diese darf nur kurzfristig unterschritten werden)
  • Gruppengröße bei den Trainings liegt bei max. 10 Kinder/ Jugendliche zzgl. Bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen (auf 20 m2 pro Person auf Sportstätte)
  • Alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden.
  • COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Unsere Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://sportunion.at/corona-virus (wird derzeit noch aktualisiert)
  • Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.
  • Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 1 volljährigen Betreuungsperson) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.
  • Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/vorarlberg/

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