NPO-Unterstützungsfonds gestartet

„Zum ersten Mal in der Geschichte ist es uns gelungen, dass eine ‚Katastrophenhilfe‘ des Bundes auch für Sportvereine geschaffen wird“, so SPORTUNION-Präsident McDonald.

Das Sportministerium und das Regionalministerium haben am 2. Juli die Verordnung für den 700 Millionen Euro Non-Profit-Organisationen-Fonds (NPO) präsentiert, ab dem 8. Juli sind jetzt auch unter www.npo-fonds.at Anträge möglich. Wir sind unserem Ziel, 100 Prozent der Sportvereine durch die Krise zu bringen, einen großen Schritt nähergekommen.

Allgemeine Informationen & Service
  • Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die umfangreiche Informationsplattform npo-fonds.at eingerichtet
    • Ein Überblick aller relevanten Eckpunkte des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen findest du hier
    • Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen findest du hier
    • Vor Antragstellung kann auch ein ca. 10-minütiges Erklärungsvideo genutzt werden.
    • Die NPO-Service-Hotline ist unter Tel.: +43 1 267 52 00 oder info@npo-fonds.at während der Servicezeiten (Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr, Sa: 8.00-15.00 Uhr) erreichbar.
  • Für persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung stehen in bewährter Weise unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SPORTUNION-Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Wie kannst du dich als Verein auf die Antragstellung vorbereiten, um den Zuschuss so rasch wie möglich zu erhalten?
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019, evtl. 2018 vorbereiten.
  • Die bereits erwirtschafteten bzw. voraussichtlichen Einnahmen für die ersten drei Quartale 2020 und die tatsächlichen Einnahmen der ersten drei Quartale  2019 um den Einnahmenausfall berechnen zu können.
  • Förderbare Kostenpositionen zusammenstellen.
  • Den gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten.
  • Darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbildausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt.
    • Unterschriften müssen den Vereinsstatuten entsprechend geleistet werden, das heißt wenn in finanziellen Angelegenheiten zwei VertreterInnen vorgesehen sind, müssen zwei Personen unterschreiben.
  • Wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen.
  • Den Antrag vollständig ausfüllen, welcher ab dem 8. Juli im Verlaufe des Tages auf der Plattform
  • npo-fonds.at online ist.
Wann müssen die Angaben auf Förderanträgen von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden?
  • Beantragung eines Zuschusses von über 12.000 Euro oder
  • im Jahr 2019 wurden Einnahmen von über 120.000 Euro erzielt oder
  • im letzten Geschäftsjahr mehr als 10 DienstnehmerInnen (unselbstständig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen) beschäftigt waren.

Kosten die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer anfallen, fallen unter förderbare Kosten. Auf der SportAustria Website gibt es eine Liste von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die u.a. über einschlägige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen verfügen und daher eine rasche und effiziente Antragstellung gewährleisten können. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Wie umfangreich und aufwendig ist die Antragsstellung?

Das hängt in erster Linie von den getätigten Vorbereitungen und in zweiter Linie von der Dimension der Antragsstellung ab. Das Antragsformular ist dynamisch gestaltet. Somit ergeben sich drei Möglichkeiten:

  • Bei einer Zuschusshöhe kleiner als € 3.000,- hat das Formular sechs Abschnitte:
    • Organisation
    • Förderbare Kosten
    • Struktursicherungsbeitrag
    • Bankverbindung
    • Allgemeine Bedingungen
    • Prüfung und Absenden
  • Bei einer Zuschusshöhe größer als € 3.000,- hat das Formular sieben Abschnitte:
    • Wie oben nur ergänzt um den Abschnitt Einnahmenausfall
  • Bei einer Zuschusshöhe größer als € 3.000,- UND wenn es sich um eine Beteiligungsorganisation handelt, hat das Formular acht Abschnitte:
    • Wie oben nur ergänzt um den Abschnitt Eigentümer

Wir werden uns weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das ehrenamtliche Engagement in unseren über 4.000 SPORTUNION-Vereinen österreichweit von der Politik, auch in der Abfederung von Corona bedingten Schäden, Berücksichtigung findet.

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION Österreich für den #BeActive Award nominiert: „UGOTCHI – Punkten mit Klasse“ unter Europas Top 3

Die SPORTUNION Österreich-Projekt UGOTCHI – Punkten mit Klasse wurde für den #BeActive Award nominiert! Am 26. November erfolgt in Brüssel die Preisverleihung. Präsident Peter McDonald: “Mit unserem Leuchtturmprojekt UGOTCHI – Punkten mit Klasse gehören wir damit zu den zwölf Nominierten, die sich europaweit gegen starke Konkurrenz durchsetzen konnten.”

Young Athletes-Camp als Höhepunkt mit prominenter Beteiligung

Ein Jahr lang werden ausgewählte Nachwuchstalente im Alter von 12 bis 15 Jahren im Programm Young Athletes unterstützt, um sie bestmöglich auf ihrem Weg in den Leistungssport zu begleiten. Der Höhepunkt stellt das Camp im obersteirischen Niederöblarn dar, das von 26. bis 29.10.2024 in der Sportsarea Grimming über die Bühne ging. Bei den Workshops mischten auch prominente Gäste mit.

75 Jahre Landjugend Steiermark: SPORTUNION gratuliert zum Jubiläum und zur neuen Spitze

Rund 18.000 Mitglieder der größten steirischen Jugendorganisation haben eine neue Führung: Bei der 75. Generalversammlung der Landjugend Steiermark – ein Verein der SPORTUNION – am Nationalfeiertag in Graz wurde Stefanie Reiter zur neuen Landesleiterin gewählt, steht nun gemeinsam mit Landesobmann Lukas Kohl und vier neuen Vorstandsmitgliedern von gesamt sieben an der Spitze. Die Feier würdigte zudem 75 Jahre Engagement für die Jugend im ländlichen Raum.