Erste Lockerung der Maßnahmen im Sportbereich

Zusammenfassung der Lockerungen im …

… Freizeit- und Breitensport ab 1. Mai
Einzel- und kontaktarme Sportarten outdoor werden gegenüber Mannschafts-, Kampf sowie Indoor-Sportarten bevorzugt.

Ausnahmen des Betretungsverbots ab 1. Mai für:
Freiluft-Sportstätten wie z.B. Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, Reitsportanlagen, Bogen- & Schießanlagen, Segelfliegen
Es wird ein detaillierter Kriterienkatalog (welche Sportarten) vom Gesundheitsministerium veröffentlicht werden.
Ausführungsempfehlungen werden von den jeweiligen Fachverbänden geliefert.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Innenanlagen dieser Sportstätten wie Kabinen, Duschen oder Kantinen bis auf weiteres geschlossen bleiben und nicht benützt werden dürfen. Auch das Verweilen auf der Sportstätte außerhalb der Sportausübung ist untersagt.

Empfehlungen für Sportarten ohne Sportstätte (Laufen, Radfahren, Walken, Gehen,…):
Der Abstand zwischen Personen muss hier mehr als die üblichen 1,5m betragen (anderes Ein -und Ausatemverhalten). 4m bis 5m bei schnellem Gehen, 10m bei schnellem Laufen – diagonal versetztes Gehen/Laufen wird empfohlen.

Risikosportarten (z.B. Bergtouren, Mountainbiken,…):
weiterhin Appell um Zurückhaltung (Rettungskräfte- & Krankenhauskapazitäten)

 

… Spitzensport ab 20. April
Spitzensportler sind jene Personen, die Sport auch beruflich ausüben, die daraus Einkünfte erzielen und international hochklassig an Bewerben teilgenommen haben oder sich darauf vorbereiten (nach Krise). Für diese Athleten, die sich auf Olympia vorbereiten, für Heeressportler, Spitzenpolizeisportler und Wintersportathleten gilt die Ausnahme des Betretungsverbots von Sportstätten, auch indoor. Hier sind Mindestabstände von mind. 2m einzuhalten, mind. 20m² indoor pro Person (Betreuer zählen hier auch) einzuhalten und es ist auf die Desinfektion der Sportgeräte usw. zu achten.

Fußball-Bundesliga & Cup-Finalist  ab 20. April
Die Regierung ermöglicht ab 20. April Kleingruppentrainings, ob und wie der Spielbetrieb in der höchsten österreichischen Fußballklasse wieder aufgenommen wird, muss die Liga/der ÖFB entscheiden. Vor jedem Spiel sind alle teilnehmenden Personen im kürzest möglichen Abstand auf eine Corona-Infektion zu testen.

In allen Bereichen gilt es die entsprechenden Erlässe und Verordnungen der Bundesregierung zu berücksichtigen.

Im ORF NÖ-Interview nimmt auch Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch zu den vorgestellten Lockerungen Stellung:   https://noe.orf.at/stories/3044202/

Das könnte dich auch interessieren...

SPORTUNION und KASU revolutionieren Vereinsverwaltung: Österreichische Vereinssoftware entlastet Ehrenamt um hunderte Stunden

Überfüllte Excel-Listen, WhatsApp-Gruppen voller verlorener Infos, stapelweise Ordner – und am Ende mehr Zeit für Verwaltung als für den Sport. Genau hier setzt die neue Partnerschaft mit KASU an: einer Vereinsverwaltungssoftware, von einem österreichischen Verein für österreichische Vereine entwickelt, um die digitale Basis für den organisierten Sport in Österreich zu legen.

Erfolgreiches 5. Basismodul der Übungsleiter:innen-Ausbildung 2026

Mit dem fünften Basismodul 2026 wurde von 29. bis 31. Mai 2026 im SPORTZENTRUM NÖ ein wichtiger Baustein der Übungsleiter:in-Ausbildung erfolgreich umgesetzt. 28 Teilnehmer:innen aus unterschiedlichen Sportarten und Vereinen nutzten das Wochenende, um ihr Wissen zu vertiefen, neue Impulse für die Praxis zu sammeln und sich intensiv mit zentralen Themen des Sportbetriebs auseinanderzusetzen.

Österreichweites Jubiläum: 10 Jahre UNIQA Trendsportfestival in Kooperation mit SPORTUNION

Jubiläum für eines der coolsten und trendigsten Sportevents in Österreich: Von 17. Juni bis 8. Juli 2026 geht das UNIQA Trendsportfestival in Kooperation mit SPORTUNION in die bereits zehnte Runde. An neun Standorten in ganz Österreich haben Schüler:innen im Alter von elf bis 15 Jahren erneut die Möglichkeit, die angesagtesten Trendsportarten auszuprobieren. Los geht’s in Wien, zu Ende geht die Veranstaltungsreihe in Salzburg und in Klagenfurt.