SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Pretrobruck

Über 50 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Zwettl folgten am Mittwoch, 02. Oktober der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Seidl in Pretrobruck, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 02. Oktober lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Zwettl zur jährlichen Tagung. Seitens des Landesverbandes waren Vizepräsidentin Birgit Fürnkranz-Maglock,  Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Mag. Markus Schindele vertreten. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten das mit 1.12024 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsreformgesetz, die neue SPORTLAND Niederösterreich Ninja-Tour sowie eine Vereinsumfrage zu Zukunftsthemen für die Mitgliedsvereine. Zusätzliche Fördermöglichkeiten durch zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte und den SPORTUNION Vereinsbonus rundeten die Inhalte der Tagung ab.

Leider konnte in der Bezirksgruppe Zwettl weiterhin keine Bezirksleitung gefunden werden. So bleibt der Bezirk Zwettl als einziger in ganz Niederösterreich ohne Vertretung in der Landesleitung der SPORTUNION.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.110 Vereine mit über 200.000 Mitgliedern von 30.000 FunktionärInnen betreut. In der Bezirksgruppe Zwettl sind 55 Vereine mit rund 10.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

 

Foto: Regionalkoordinator Mag. Markus Schindele, Vizepräsidentin Birgit Fürnkranz-Maglock und Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.