SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Zeillern

Rund 120 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Amstetten – Waidhofen an der Ybbs folgten am Dienstag, 03. Oktober der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Hotel Schloss Zeillern, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 03. Oktober lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Amstetten – Waidhofen an der Ybbs zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Präsident von Präsident Raimund Hager u.a. Vizepräsident Gerhard Glinz, Ehrenbezirksgruppenobmann KR Ferdinand Jandl, Bürgermeister Friedrich Pallinger, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Mag. Hans-Wilhelm Reinprecht begrüßen. Thematische Schwerpunkte bildeten der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine, die Neuregelung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sowie neue Förderschwerpunkte verbunden mit der Erhöhung der besonderen Bundessportfördermittel. Informationen über zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

Bei der Neuwahl der Bezirksleitung wurde KR Ferdinand Jandl (SC UNION Ardagger) zum Bezirksgruppenobmann gewählt.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.083 Mitgliedsvereine mit 30.000 Funktionär:innen und über 200.000 Mitgliedern serviciert. In der Bezirksgruppe Amstetten – Waidhofen sind 112 Vereine mit über 20.000 aktiven Mitgliedern registriert.

 

Foto: Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch, Vizepräsident Gerhard Glinz, Bezirksgruppenobmann KR Ferdinand Jandl, Präsident Raimund Hager, Bürgermeister Friedrich Pallinger und Regionalkoordinator Mag. Hans-Wilhelm Reinprecht (v.l.n.r.)

 

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.