SPORTUNION NÖ Bezirksgruppentagung in Siebenhirten

Über 110 Vereinsvertreter der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Mistelbach folgten am Dienstag, 23. Mai der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Siebenhirtnerhof, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.

 

Am 23. Mai lud die SPORTUNION Niederösterreich die Vereine der Bezirksgruppe Mistelbach zur jährlichen Tagung. Dabei konnte Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler seitens des Landesverbandes Präsident Raimund Hager, Vizepräsident OSR Karl Biedermann, Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch sowie Regionalkoordinator Martin Wittmann begrüßen. Thematische Schwerpunkte bildeten der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine, die Neuregelung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sowie neue Förderschwerpunkte verbunden mit der Erhöhung der besonderen Bundessportfördermittel. Informationen über zielgruppenspezifische Bewegungsprojekte wie „Kinder gesund bewegen 2.0“ rundeten die Inhalte der Tagung ab.

 

In der SPORTUNION NÖ werden derzeit 1.071 Mitgliedsvereine mit 30.000 FunktionärInnen und über 200.000 Mitgliedern serviciert. In der Bezirksgruppe Mistelbach sind 97 Vereine mit knapp 20.000 aktiven Mitgliedern registriert, die von Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler (SPORTUNION Mistelbach)  sowie Stellvertreter OSR Karl Biedermann (SPORTUNION Wolkersdorf) betreut werden.

Foto: Regionalkoordinator Martin Wittmann, Präsident Raimund Hager, Bezirksgruppenobmann Gerhard Öhler, Vizepräsident OSR Karl Biedermann und Landesgeschäftsführer Mag. Markus Skorsch (v.l.n.r.)

Rückfragen: Mag. Markus Skorsch, 0664/858 73 58, m.skorsch@sportunion.at

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PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.