Am 15. Mai 2022 findet ab 16:00 Uhr der Sportler*innenbesinnungstag im Wiener Stephansdom statt. Es erwartet dich ein imposantes Orgelkonzert auf der neuen Riesenorgel, wahlweise eine Führung durch den Dachboden der Domkirche oder der unterirdischen Katakomben, uvm.
Über 130 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe St. Pölten folgten am Mittwoch, 29. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Planer in Rammersdorf, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Über 60 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Baden – Bruck folgten am Dienstag, 28. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich auf Einladung des Volleyball Clubs SPORTUNION Bad Vöslau im Schloss Gainfarn, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Über 60 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Gmünd – Waidhofen an der Thaya folgten am Dienstag, 21. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus „Zum Zacky“ in Dietmanns, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Als Verein hast du die Möglichkeit, Feriencamps in die SPORTUNION Datenbank einzugeben und diese mit einer Kennzeichnung versehen, sodass diese unter sportunion.at/feriencamps gelistet werden. Außerdem kannst du ein FSA-Qualitätssiegel fürs Camp ansuchen.
Über 80 Vereinsvertreter:innen der SPORTUNION NÖ-Vereine aus der Bezirksgruppe Wiener Neustadt – Neunkirchen folgten am Dienstag, 14. April der Einladung des Landesverbandes und trafen sich im Gasthaus Pichler in Petersbaumgarten, um sich aus erster Hand über vereinsrelevante Neuerungen im Sport zu informieren.
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.