Niederösterreich startet 2022 ins Gesundheitssport-Projekt JACKPOT.FIT

JACKPOT.FIT ist ein Bewegungsprogramm, das sich aus einer Vielzahl an österreichweiten, regionalen Bewegungsangeboten zusammensetzt und speziell für erwachsene Personen entwickelt worden ist, die sich im Alltag noch nicht ausreichend bewegen.

Für wen ist Jackpot.fit?

Das Jackpot.fit-Bewegungsangebot richtet sich an Sport-Beginner- und Wiedereinsteiger und bietet eine optimale sportliche Ergänzung nach einem Kur- oder Reha-Aufenthalt. Jackpot.fit-Einheiten finden in Gruppen zu maximal 12 Personen statt, dauern 60 bis 90 Minuten und beinhalten Kraft- und Ausdauertraining, sowie Verhaltensänderung. Jackpot.fit gibt es in den Bundesländern Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg, Wien und Tirol – das erste Semester ist kostenlos (in Wien sind ab September 2020 bei regelmäßiger Teilnahme das zweite & dritte Semester kostenlos)!

Wer kann mitmachen?

Erwachsene Frauen und Männer im Alter von 30 bis 65 Jahren bilden den Großteil der Zielgruppe. Bundeslandspezifisch gibt es auch Angebote speziell für die Zielgruppe der Übergewichtigen und Diabetes Betroffenen.

Wo finden in Niederösterreich Kurse statt?

Ab Februar 2022 starten unsere SPORTUNION-Mitgliedsvereine in den Städten Baden, St. Pölten und Tulln insgesamt vier Jackpot.fit-Kurse. Die Anmeldung, das gesamte Kursprogramm und weitere Informationen finden Sie hier.

Falls Sie sich für Ihren SPORTUNION-Verein an Jackpot.fit interessieren, kontaktieren Sie bitte Projektkoordinator Mag. Andreas Simon (02742/205-25, a.simon@sportunion.at).

Informations-Video für Vereine

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REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2025

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.