Fristen für Sportstättenförderungen und außerordentliche Förderungen

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Förderungen für Sportstätten sowie außerordentlichen Sonderförderungen haben wir eine wesentliche Anpassung in unseren Förderrichtlinien vorgenommen. Wie bisher erfordert die Vergabe dieser Förderarten einen Beschluss im Finanzausschuss. Diese Regelung bleibt unverändert bestehen. Neu ist jedoch, dass der Finanzausschuss das Budget für diese Förderungen in zwei eigens einberufenen Sitzungen aufteilt. Damit verbunden