Fristen für Sportstättenförderungen und außerordentliche Förderungen

Es ist wieder soweit: Auch heuer habt ihr die Möglichkeit, Förderanträge für eure Sportstätten‑ und Bauprojekte einzureichen! Die SPORTUNION Burgenland unterstützt Vereine dabei, ihre Infrastruktur zu erhalten, zu verbessern und weiterzuentwickeln – denn gut ausgestattete Sportstätten sind die Basis für Bewegung, Trainingserfolge und ein aktives Vereinsleben.

Wie bisher erfordert die Vergabe dieser Förderarten einen Beschluss im Finanzausschuss. Diese Regelung bleibt unverändert bestehen. Neu ist jedoch, dass der Finanzausschuss das Budget für diese Förderungen in zwei eigens einberufenen Sitzungen aufteilt. Damit verbunden sind zwei zentrale Einreichfristen für ansuchende Vereine:

  1. 30. April
    Ansuchen für Sportstättenförderungen und außerordentliche Sonderförderungen, die bis 30. April über unsere Verbandsdatenbank auf www.suvw.at eingehen, werden in der Mai-Sitzung des Finanzausschusses behandelt.
  2. 31. Oktober
    Ansuchen für Sportstättenförderungen und außerordentliche Sonderförderungen, die bis 31. Oktober über unsere Verbandsdatenbank auf www.suvw.at eingehen, werden in der November-Sitzung des Finanzausschusses behandelt.

Nützt die Chance, eure Sportstätte fit für die Zukunft zu machen – wir freuen uns auf eure Einreichungen!

Hier findest du alle Informationen  zu unseren Vereinsförderungen:

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