#BeActive Schnupperwoche

Die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION laden zur #BeActive Schnupperwoche. Im Zuge der Europäischen Woche des Sports bietet die #BeActive Schnupperwoche von 23. bis 30. September 2023 allen Sport interessierten Personen in Österreich kostenlose Bewegungsangebote zum Schnuppern an.

Als ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION Verein könnt ihr teilnehmen, indem ihr eure regulären Bewegungsangebote mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel zertifizieren lasst und Gratis-Schnupperangebote in der #BeActive Schnupperwoche (23.-30. September 2023) anbietet. Die Teilnahme ist auch mit bereits zertifizierten Bewegungsangeboten möglich.

Vereine können sich ab 1. Juni 2023 zur #BeActive Schnupperwoche anmelden. Auf der Fit Sport Austria-Website und unter www.schnupperwoche.at wird der aktuelle Stand der Schnupperangebote angezeigt.

Die teilnehmenden Vereine sind selbstständig für die Bewerbung der Schnupperangebote verantwortlich. Hierfür wird ein #BeActive Schnupperwochen-Sujet zur Verfügung gestellt.

Zeitplan
  • 01.06.2023 Start der Anmeldung
  • 08.09.2023 Ende Anmeldefrist Vereine, um am Gewinnspiel teilzunehmen
  • 13.09.2023 Verlosung der Preise
  • 23.-30.9.2023 #BeActive Schnupperwoche

Unter den teilnehmenden Vereinen werden tolle Preise verlost:

  • 21 professionelle Fotoshootings im Gesamtwert von € 15.000,-
Neu-zertifizierte Bewegungsangebote

Sollte es sich um ein neu zertifiziertes Bewegungsangebot handeln, habt ihr zusätzlich die Chance einen von 30 Gutscheinen für Sportmaterialien im Wert von je € 150,- zu gewinnen.

Anmeldung des Schnupperangebots und weitere Informationen: Infos zur #BeActive Schnupperwoche

Das könnte dich auch interessieren...

Effiziente Personaladministration im Sportverein: „Du konzentrierst dich auf den Sport, UNION Today kümmert sich um den Rest”

UNION Today, der Sport- und Bewegungsbetreuungsverein der SPORTUNION Österreich, macht Vereinsarbeit einfacher: Er übernimmt die Administration rund um Trainer:innen- und Mitarbeiter:innen-Anstellungen, sorgt für rechtlich sichere Rahmenbedingungen und schafft Planbarkeit bei Abrechnungen. Du konzentrierst dich auf den Sport – wir kümmern uns um den Rest. Bei einem Jahresvertrag gibt’s das erste Monat Betreuungspauschale gratis!

Preisvergleich mit Tarifkalkulator: Errechne jetzt deine Ersparnis durch die SPORTUNION-Energietarife!

Energie ist für Sportvereine, aber auch für jedes Vereinsmitglied, ein wesentlicher Kostenfaktor. In den vergangenen Monaten haben wir deshalb am österreichweiten Energie- und Mobilitätsprojekt „SPORTUNION SMART ENERGY” gearbeitet, von dem SPORTUNION-Vereine und -Mitglieder profitieren. Jetzt wechseln & ab sofort sparen ist mit unserem Wechselguide absolut einfach!

Preisanpassung ab 01.09.2026 – Bewegungsräume, Materialverleih und Bus

wir möchten euch darüber informieren, dass wir unsere Preise für die Nutzung unserer Bewegungsräume, unseres Busses sowie für den Materialverleih mit 01.09.2026 anpassen. Die Anpassung ist notwendig, um den gestiegenen Betriebs-, Energie- und Instandhaltungskosten Rechnung zu tragen und euch auch künftig unsere Infrastruktur und Dienstleistungen in der gewohnten Qualität anbieten zu können. Wichtige Hinweise: Die

Neuerungen bei Finanzthemen!

Ab dem 1. Jänner 2026 traten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Vereine und ehrenamtlich Tätige spürbar entlasten sollen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Kombination von Freiwilligenpauschale und PRAE sowie höhere Schwellenwerte für Registrierkassen‑ und Belegpflicht. 1. Kombination von Freiwilligenpauschale und PRAE Zum ersten Mal ist es möglich, beide Modelle innerhalb eines Kalenderjahres zu nutzen.

REMINDER: PRAE-Meldepflicht bis 28. Februar 2026

Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung bietet gemeinnützigen Sportvereinen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 120€ täglich bzw. 720€ pro Person monatlich an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbereuter:innen steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen. Beträge für das Jahr 2024 müssen bis 28. Februar 2025 im Rahmen der PRAE-Meldepflicht an das Finanzamt übermittelt werden.