Der Bund stellt Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von Vereinen zur Verfügung. Die Förderung ist vor allem für kleinere Sportvereine hilfreich, die beim Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiberinnen leer ausgehen.
Im Rahmen des neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden wird vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500 Millionen Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Profitieren werden von diesen 50 Millionen Euro demnach auch Sportvereine. Die neue Unterstützung wurde am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien mit Finanzminister Magnus Brunner und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm vorgestellt. Dabei war für den Fototermin im Anschluss auch Ines Karlovits, Fußballerin (USC Landhaus) und stv. Landesjugendreferentin der SPORTUNION Wien.
Förderung für kleine Vereine sinnvoll
Für Vereine mit eigener Sportstätte gibt es zwar bereits den im Jänner vorgestellten Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber, viele kleine Vereine werden darin aber nicht berücksichtigt, weil ihre Energie-Mehrkosten die Mindestgrenze von 600 Euro pro Phase (knapp) nicht erreichen. Die SPORTUNION geht hier österreichweit von rund jedem vierten Sportverein aus, den das betrifft. Besonders für eben diese Vereine ist der heute vorgestellte Zuschuss eine wichtige Entlastung.
“Viele kleinere Sportvereine werden beim Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber nicht berücksichtigt, weil ihre Mehrkosten zwar beträchtlich, aber nicht hoch genug waren. Auch diese haben nun eine neue Möglichkeit, sich fördern zu lassen und somit zu verhindern, dass die zusätzlichen Kosten an Mitglieder weitergegeben werden müssen”, so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.
Eine Antragstellung ist ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde möglich. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent erfüllen müssen. Ein Rechenbeispiel: Organisation A beantragt bis spätestens 31. Dezember 2024 eine Förderung für eine Stromrechnung vom Jahr 2022 in Höhe von 3.000 Euro, im Jahr 2021 betrug sie 2.000 Euro: Die Differenz beträgt somit 1.000 Euro. Die Gemeinde kann 500 Euro Zweckzuschuss im „KIP“ beantragen und Organisation A fördern, die weiteren 500 Euro sind durch die Gemeinde zu finanzieren.
Foto: Gemeindebundpräsident Alfred Riedl, SPORTUNION-Sportlerin Ines Karlovits, Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm, Finanzminister Magnus Brunner und SPORTUNION-Generalsekretär Stefan Grubhofer. (Credit: SPORTUNION, zur honorarfreien Verwendung)
Stimmen von der Pressekonferenz
Finanzminister Magnus Brunner: „Unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Daher hat die Bundesregierung bereits in großem Ausmaß geholfen, um Auswirkungen von Corona und Inflation zu dämpfen – und wir helfen weiter. Die Gemeinden können in Summe 50 Millionen Euro der ihnen zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Das gibt jeder Gemeinde die Möglichkeit, Organisationen und Vereine vor Ort – also unsere Eckpfeiler des Zusammenlebens im Ort – zu unterstützen.“
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm: „Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Aus diesem Grund ist es auch für uns als Bundesregierung Ehrensache, die wertvolle Arbeit der vielen Ehrenamtlichen im ganzen Land anzuerkennen und die gestiegenen Energiekosten der Vereine und Organisationen abzufedern. 3,7 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich und dieses Engagement unterstützen wir mit dem vorliegenden Paket kräftig. Die beiden Pandemie-Jahre waren für das Ehrenamt Herausforderung genug, daher stehen wir ihnen bei den Energiekosten zur Seite.“
Gemeindebundpräsident Alfred Riedl: „Mit der kommunalen Investitionsmilliarde können die österreichischen Kommunen nicht nur die Kinderbetreuung ausbauen, PV-Anlagen errichten oder Gebäude sanieren, sondern auch direkt ihren Vereinen unter die Arme greifen, um einen Teil der gestiegenen Energiekosten abzufedern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen, dass die rund 125.000 Vereine im Land mit ihren 3,7 Millionen Ehrenamtlichen einen unschätzbar wichtigen Anteil am guten Zusammenleben in den Kommunen haben. Ein aktives Vereinsleben stärkt die Gemeinschaft und gibt den Menschen Halt und Geborgenheit. Es ist einfach gelebte Praxis, dass die Gemeinden die Vereine bei ihren Aufgaben finanziell unterstützen. Nun können wir auch einen Teil der hohen Energiekosten abdecken und damit den Vereinen auch eine große Last von den Schultern nehmen.“
Feuerwehrpräsident Robert Mayer:„Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich rücken alle zwei Minuten zu einem Einsatz aus und stellen dabei ihre Freizeit unentgeltlich zur Verfügung, um ihren Mitmenschen zu helfen. Die ehrenamtlichen Mitglieder erfüllen dadurch den gesetzlichen Auftrag nach mehr Sicherheit in unserem Land. Viele dieser Freiwilligen Feuerwehren tragen zudem die Energiekosten für ihr Feuerwehrhaus selbst. Ich freue mich und bin dankbar, dass für diese Feuerwehren nun eine Möglichkeit gefunden wurde, die Teuerung ein wenig abzufedern und durch den Weg über die Gemeinde zu entlasten.“