Einladung zur Landeskonferenz der SPORTUNION Wien – Am 23. November 2023 findet die jährliche Landeskonferenz der SPORTUNION Wien im Haus des Sports in der Prinz Eugen-Straße 12, 1040 Wien.
Anmeldung
Wir würden uns freuen, dich und bis zu zwei weitere Mitglieder deines Vereins bei unserer Landeskonferenz begrüßen zu dürfen. Um die Veranstaltung entsprechend vorbereiten zu können, ersuchen wir um verlässliche Anmeldung bis zum 17. November 2023.
Anfahrt
Aufgrund der eingeschränkten Parkplatzsituation wird eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen. Adresse: Prinz-Eugen-Straße 12, 1040 Wien
U-Bahn: U1/U2/U4 Karlsplatz (8 min. Fußweg) Straßenbahn Linie D – Station Gußhausstr.
“I leb‘ für mein‘ Verein“ ist eine von BILLA ins Leben gerufene Aktion, bei der Kundinnen und Kunden Lose für Einkäufe erhalten. Diese Lose können an Sportvereine weitergegeben werden, die sie dann online registrieren und gegen Preise eintauschen können.
Die Planung für den Monat der Senior*innen im Oktober hat begonnen! Auch 2024 sollen Wiens Senior*innen rund 50 kostenlose Veranstaltungen angeboten bekommen – von Kunst und Kultur über Wissen, Digitalisierung und Information bis hin zu Bewegung und Gesundheit. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam was erleben“ wollen wir zeigen, wie lebenswert Wien für Menschen mit mehr
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.