StartseiteNews internSportler:innenbesinnungstag: Besinnliche Sportler:innen im Burgenland
Sportler:innenbesinnungstag: Besinnliche Sportler:innen im Burgenland
Am 7. Mai 2023 findet ab 15:00 Uhr (Einlass: 14:30 Uhr) der Sportler*innenbesinnungstag der Basilika Maria Loretto statt. Euch erwartet eine Heilige Messe in der Basilika Maria Loretto mit Priester Johannes Lackner (Olympic und Paralympic Seelsorger), Musikalische Begleitung durch das Saxophon-Ensemble der Triathlon-SPORTUNION Wien, wahlweise eine Führung durch die durch die Wallfahrtskirche oder eine Führung zu den Vereinen der SPORTUNION Burgenland in Loretto mit Sportprogramm.
Anschließend lädt die SPORTUNION Burgenland zu einem gemütlichen Beisammensein mit Speis & Trank in der Klosteranlage ein.
Alle weiteren Informationen finden Sie unten im anhängenden Folder.
Bitte um Anmeldung bis spätestens 21. April 2023.
Die Veranstaltung wird in diesem Jahr von der SPORTUNION Burgenland in Zusammenarbeit mit dem UNION Tennisclub Loretto, dem SPORTUNION Verein Freunde Lorettos und dem Pfarrgemeinderat Loretto organisiert.
Die Planung für den Monat der Senior*innen im Oktober hat begonnen! Auch 2024 sollen Wiens Senior*innen rund 50 kostenlose Veranstaltungen angeboten bekommen – von Kunst und Kultur über Wissen, Digitalisierung und Information bis hin zu Bewegung und Gesundheit. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam was erleben“ wollen wir zeigen, wie lebenswert Wien für Menschen mit mehr
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.