Ein spannendes und herausforderndes Jahr ist zu Ende. Viele Dinge konnten in diesem Jahr für den Sport erreicht werden und eine Menge Punkte sind noch offen.
Um weiterhin all die Neuigkeiten des Sports zu erfahren, haben wir mit der SPORTUNION Wien Whatsapp-Info das optimale Service für dich.
Um die Informationen bequem auf deinem Smartphone zu lesen, musst du folgende Schritte durchführen:
1. Sende eine Nachricht mit dem Text „Whatsapp-Info Anmeldung” an +43 670 6522187
2. Erstelle einen Kontakt für die Nummer +43 670 6522187 auf deinem Smartphone
3. Fertig! Nun erhältst du alle Vereinsinformationen bequem auf dein Smartphone und bleibst immer am neuesten Stand
Die Planung für den Monat der Senior*innen im Oktober hat begonnen! Auch 2024 sollen Wiens Senior*innen rund 50 kostenlose Veranstaltungen angeboten bekommen – von Kunst und Kultur über Wissen, Digitalisierung und Information bis hin zu Bewegung und Gesundheit. Ganz nach dem Motto „Gemeinsam was erleben“ wollen wir zeigen, wie lebenswert Wien für Menschen mit mehr
Aufgepasst! Am Freitag, den 16. Februar 2024, wird um 15:00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Vereinsfunktionär:innen zur digitalen PRAE-Meldung stattfinden. Alle Infos dazu gibt es hier.
Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.
Um die gestiegenen Energiekosten für Non-Profit-Organisationen wie z. B. Vereine abzufedern, hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich. Alle Informationen dazu gibt es hier!
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich schon Tage vor dem Weihnachtsfest über vorzeitige “Geschenkpakete” freuen. Der am 14. Dezember 2023 fixierte Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz (in Kraft ab 1.1.2024) bringt weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde.