SPORTUNION: Bundesregierung schafft Rechtssicherheit für den Sport

Präsidentin Schmidt: „Wichtige Hilfestellung für den Vereinssport bleibt erhalten.“

Der SPORTUNION ist es besonders wichtig, dass alle gemeinnützigen Sportvereine Österreichs die Krise erfolgreich meistern. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, bekommen viele Akteure im Sports (z.B. nebenberufliche Trainer/innen oder Sportbetreuer/innen) Gelder über eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ausbezahlt. Aufgrund der Corona-Krise und der Schließung der Sportstätten, wurden Trainings in den digitalen Raum verlagert. Für diese Leistungen wäre, nach der bisherigen Gesetzeslage, die Verwendung der PRAE nicht möglich gewesen.

Durch den von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebrachten Antrag, wird die Regelung jetzt auch an die neuen Gegebenheiten angepasst. Damit bleibt diese Hilfestellung weiter erhalten und die PRAE kann verwendet werden.

„Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung ist eine essentielle Grundsäule für die Aufrechterhaltung der Strukturen im gemeinnützigen Sport- und Vereinswesen. Dank der leistungsgerechten Anpassung der Bundesregierung, werden auch in der gegenwärtigen Corona-Krise aktive Einsätze – im Zuge von digitalen Trainingsprogrammen zuhause – weiter entschädigt. Damit schafft die Regierung nicht nur Rechtssicherheit, sondern unterstützt auch Bewegung und das wichtige Ehrenamt in Österreich“, so SPORTUNION Wien Präsidentin Dagmar Schmidt , der sich vor allem bei ÖVP-Sportsprecher Christoph Zarits und Grünen-Sportsprecherin Agnes Sirkka Prammer für die gute Zusammenarbeit bedankt.

„Unsere Sportvereine müssen die COVID-19-Krise möglichst unbeschadet überstehen. Mit dieser Neuregelung im Einkommensteuergesetz schaffen wir Rechtssicherheit für die Sportvereine und sichern die Freiwilligenarbeit im Sport in der Krise ab, denn die PRAE ist ein wichtiges Instrument im Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Sportler/innen, Trainer/innen und andere Sportbetreuer/innen. Wir stellen sicher, dass die bekannten pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen weiterhin an Sportler/innen, Schiedsrichter/innen und Sportbetreuer/innen wie z. B. Trainer/innen steuerfrei ausgezahlt werden können, auch wenn aufgrund der COVID-19-Krise die Sportstätten gesperrt sind und daher beispielsweise kein gemeinsames Training oder kein gemeinsamer Wettkampf stattfinden kann“,  halten die beiden zuständigen Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien, Zarits und Prammer, fest.

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