Neue Corona-Verordnung gilt ab Sonntag

Österreichzum Originalbeitrag

Gestern Abend wurde die Verordnung des Ministeriums übermittelt. Die Novelle der Covid-19-Verordnung ist hier abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_455/BGBLA_2020_II_455.html

„Es ist uns in unzähligen Telefonaten und Gesprächen noch gelungen, den Entwurf für den Sport praxistauglicher zu machen. Ziel muss es bleiben, eine bessere Balance zu finden zwischen der Gesundheitssicherung unserer Vereinsmitglieder und dem Ermöglichen von Sportausübung als wesentliche Säule der Gesundheitsförderung und des Lebens!“ so SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

Einiges war schon vorher bekannt wie die Rückkehr der Ein-Meter-Abstandsregel auch im Freien. Ausnahmen gibt es für im selben Haushalt lebende Personen sowie bei Gruppen von sechs Erwachsenen plus maximal sechs Kindern. Beim Sport soll der Abstand ebenfalls eingehalten werden, wenn dem nicht die Spezifik der Sportart entgegen spricht.

Die FAQs, Grafiken und Vorlagen werden schon erstellt und stehen spätestens ab heute Mittag in vollem Umfang zur Verfügung. Für Sportvereine wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Die Regelungen treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr, in Kraft.
  • Sechs Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber diesen anwesende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
  • 12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen.
  • 1.000 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen.
  • 1.500 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien.
  • Grundsätzlich sind mehrere Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (wie etwa Sportkurse) an einem Veranstaltungsort möglich, wenn die Höchstzahlen von sechs (indoor) bzw. 12 TeilnehmerInnen (outdoor) eingehalten werden und etwa eine klare räumliche Trennung oder zeitliche Staffelung erfolgt, durch die eine Durchmischung der beiden Gruppen ausgeschlossen ist.
  • Auch Essen und Trinken bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen wird eingeschränkt: Im Rahmen der Veranstaltungen gilt ein Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Wasser), jedoch gibt es davon zwei Ausnahmen:
  • Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die normalen Gastronomieregeln.
  • Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden – insofern gibt es hier eine Servierpflicht.
  • Für Veranstaltungen mit über sechs Personen(=maximale Gruppengröße) in geschlossenen Räumen und mit über 12 Personen (=maximale Gruppengröße) im Freien ist ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.

Nähere Infos findet ihr in unseren FAQs.

Das könnte dich auch interessieren...

Beantragungen für Spendenabsetzbarkeit ab sofort möglich: Größte Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren.

Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort möglich. Dazu fand auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner (im Bild oben: 2. v. li.) und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Informations-Veranstaltung

Beach & Move Festival im Freibad Tivoli

ACHTUNG: Aufrund der schlechten Wetterprognose wird das Event auf den 4. & 5. Mai. verschoben. Gleiche Location, gleiches Programm, gleicher Character – neues Datum & hoffentlich strahlender Sonnenschein 🌞   Am 4. und 5. Mai 2024 verwandeln sich die freien Wiesen des Tivoli Freibads in einen Ort voller Menschen, die Lust auf Bewegung, Musik, Sport

UGOTCHI – Punkten mit Klasse: Das SPORTUNION-Bewegungsprogramm für Kinder heuer im Zeichen der großen Sommersportfeste

Die SPORTUNION, der Österreichische Fußballbund (ÖFB) und simplystrong by UNIQA starten die neue “UGOTCHI”-Staffel. Österreichweit ist 2024 rund jede dritte Volksschule mit zumindest einer Klasse dabei, insgesamt nehmen 998 Schulen mit 2.925 Klassen und 53.352 Kindern teil. Am 3. April fand im Bundesgymnasium Zehnergasse Wiener Neustadt ein gemeinsames Fotoshooting zum Auftakt statt. Im Bild oben:

“Gemeinsam können wir die Medizingeschichte umschreiben!” SPORTUNION lädt beim Wings for Life World Run zur Team-Challenge

Die SPORTUNION Österreich veranstaltet auch bei der 11. Auflage des “Wings for Life World Run” am 5. Mai eine Teamchallenge. Vereine bilden dabei Teams, motivieren möglichst viele Menschen zum Mitlaufen und sammeln so Spenden für die Heilung von Querschnittslähmungen. SPORTUNION-Präsident Peter McDonald: “Wir sind stolz darauf, als SPORTUNION unseren Teil beitragen zu können und freuen

Innovation in der SPORTUNION Akademie: Impulstage Kinderturnen mit Axel Fries

Neue Maßstäbe innerhalb der SPORTUNION Akademie mit den “SPORTUNION Impulstage Kinderturnen mit Axel Fries”: Die innovativen Ansätze von Axel Fries, einem Experte im Kinderturnen, bieten im Rahmen dieser Fortbildung einzigartige Perspektiven und Einblicke in die Welt des Kinderturnens. Tirol, Ort t.b.a., 28.-30.6. Eisenstadt, 30.8.-1.9.2024 Linz, 4.-6.10.2024 Tulln, 15.-17.11.2024 Die SPORTUNION Akademie setzt mit den “SPORTUNION